Streusalz-Verbot zurück: Gericht stoppt Berliner Winter-Alleingang

Veröffentlicht am: 06.Februar.2026Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
Avatar-Foto
Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Bild: riopatuca / Shutterstock.com

Rutschige Gehwege, volle Notaufnahmen – und dann dieses Urteil. In Berlin hat ein Gericht dem Senat einen dicken Strich durch die Winterrechnung gemacht. Der private Einsatz von Streusalz ist wieder verboten. Geklagt hatte der NABU – und gewonnen. Was nach einer Randnotiz klingt, ist in Wahrheit ein Lehrstück über Panikpolitik, Umweltfragen und schlecht gemachte Ausnahmen.

Erst erlaubt, dann kassiert

Ende Januar griff der Berliner Senat zu einem ungewöhnlichen Mittel. Wegen anhaltender Eisglätte wurde das bisherige Streusalz-Verbot für Privatpersonen kurzerhand ausgesetzt. Hauseigentümer durften plötzlich Salz streuen, sogar Speisesalz oder Geschirrspülersalz. Hauptsache, das Eis verschwindet.

Doch diese Erlaubnis war nur von kurzer Dauer. Das Verwaltungsgericht Berlin stoppte die Allgemeinverfügung. Ergebnis: Ab sofort gilt wieder das alte Verbot. Wer vor seinem Haus Salz streut, handelt unzulässig. Die Berliner Stadtreinigung darf weiterhin Salz nutzen – private Bürger nicht.

 

NABU sagt Stopp – und bekommt Recht

Der Naturschutzbund Berlin hatte früh Alarm geschlagen und einen Eilantrag gestellt. Der Vorwurf: Der Senat habe geltende Regeln einfach ausgehebelt, ohne saubere Grundlage. Genau das bestätigte nun das Gericht.

Besonders deutlich äußerte sich die NABU-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. Umwelt- und Naturschutz dürften nicht einfach per Anordnung beiseitegeschoben werden – auch nicht bei Eis und Schnee. Zusätzlich sorgte für Kopfschütteln, dass aus der Umweltverwaltung sogar Geschirrspülersalz als Alternative ins Spiel gebracht wurde. Ein Vorschlag, der eher nach Verzweiflung als nach Plan klang.

 

Politik in der Defensive

Umweltsenatorin Ute Bonde verteidigte ihr Vorgehen. Die Lage auf Berlins Straßen, die Belastung von Rettungsdiensten und Kliniken hätten schnelles Handeln erfordert. Sie räumte aber auch ein, dass das Parlament eine klare gesetzliche Grundlage hätte schaffen müssen. Das Urteil sei nun ein Hinweis, dass genau das fehle.

Auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich wenig überrascht. Er habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit hingewiesen. Jetzt fordert er eine Änderung der Regeln, damit bei extremem Wetter schneller reagiert werden kann. Die CDU-Fraktion hat bereits einen Entwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Die Opposition reagierte scharf. Die Grünen sprechen von Chaos und Verunsicherung und fordern, Gehwege zentral räumen zu lassen – so wie Straßen. Die AfD nennt das Urteil „grotesk“ und meint, hier werde der Schutz von Bäumen über den Schutz älterer Menschen gestellt.

 

Glatte Wege, volle Kliniken

Fakt ist: Seit Anfang Januar gleicht Berlin vielerorts einer Eisbahn. Während Straßen geräumt werden, bleiben Gehwege oft spiegelglatt. Zuständig sind die Hauseigentümer – viele kommen dieser Pflicht nicht nach oder sind überfordert.

Die Folgen sind sichtbar. Krankenhäuser melden zahlreiche Sturzverletzungen, die Feuerwehr ist im Dauereinsatz. Für viele Berliner fühlt sich das Streusalz-Verbot deshalb wie blanke Theorie an, während man selbst kaum sicher zum Bäcker kommt.

 

Umwelt gegen Alltag?

Streusalz ist nicht ohne Grund umstritten. Es schadet Bäumen, Böden, Tieren, dem Grundwasser und sogar Gebäuden. Deshalb sind auf Gehwegen eigentlich nur Sand oder Splitt erlaubt. Wer trotzdem Salz streut, riskiert hohe Bußgelder.

Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schlecht Berlin auf Ausnahmesituationen vorbereitet ist. Entweder gelten Regeln – oder sie werden hektisch ausgesetzt und ebenso hektisch wieder einkassiert.

Was hier besonders auffällt: Statt langfristig Lösungen zu schaffen, wird im Krisenmoment improvisiert. Und das rächt sich. Man kann den NABU kritisieren oder feiern – aber am Ende bleibt der Eindruck, dass Politik erst handelt, wenn es rutschig wird, und dann stolpert sie selbst.

 

Quelle: tagesschau.de

Du möchtest wissen, wie sich das Urteil auf deinen Winterdienst auswirkt? Buche jetzt eine Beratung bei unseren Experten für Umweltrecht!

Zum Festpreis 169 EURO (brutto)