Langfinger vor Gericht: Wenn der Weihnachtsmann das Portemonnaie mitnimmt

Veröffentlicht am: 19.Dezember.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Der Albtraum unterm Weihnachtsbaum

Ein Weihnachtsmann, der Geschenke bringt? Nicht in Ronneburg! Dort verwandelte sich der festliche Abend für eine Familie in ein echtes Krimi-Kapitel. Der als Santa Claus verkleidete Enrico S. (47) brachte keine Weihnachtsfreude, sondern nahm gleich das Portemonnaie der Gastgeberin mit. 600 Euro in bar und alle Papiere – einfach weg. Gekostet hat dieser „Service“ übrigens auch noch 100 Euro – gebucht im Internet.

Was nach einem schrägen Sketch klingt, wurde nun ernst: Der Fall landete vor dem Amtsgericht Gera. Nur: Der Angeklagte glänzte erneut mit Abwesenheit.

 

Weihnachtsmann mit Vorstrafen und Ausreden

Schon im September hatte Enrico S. durch Einspruch gegen einen Strafbefehl eine Hauptverhandlung herausgezögert – auch damals erschien er nicht. Jetzt, im Dezember, wieder das gleiche Spiel: Statt sich zu stellen, behauptete S., krank zu sein – ein Attest? Fehlanzeige.

Doch es kommt noch kurioser: Der Möchtegern-Santa stellte sogar einen Strafantrag gegen die Thüringer Justiz! Er fühle sich durch die Anklage „körperlich und seelisch verletzt“, verantwortlich seien angeblich der Richter, die Staatsanwältin und gleich der gesamte Freistaat Thüringen.

Die Reaktion des Gerichts fiel knapp und deutlich aus: Einspruch verworfen – Strafe bleibt bestehen.

 

Die Strafe: 1750 Euro plus 600 Euro Wertersatz

Das Urteil fällt deutlich aus: 1750 Euro Geldstrafe, aufgeteilt in 70 Tagessätze à 25 Euro. Zusätzlich soll der entstandene Schaden durch Einziehung der 600 Euro Wertersatz kompensiert werden. Ob die betrogene Gastgeberin dieses Geld jemals sieht? Zweifelhaft. Denn der Herr im roten Mantel scheint mit der Realität auf Kriegsfuß zu stehen – und mit der Justiz gleich mit.

Ob S. noch Rechtsmittel einlegt? Unklar. Seine Kommunikationsstrategie: Schweigen. Eine Presseanfrage blieb unbeantwortet.

 

Und was lernen wir daraus?

Wenn sogar der Weihnachtsmann zum Dieb wird, ist nichts mehr heilig. Dieser Fall zeigt, wie wenig Kontrolle es aktuell beim Thema Online-Buchung von „Santas“ gibt. Keine Prüfung, kein Nachweis, keine Sicherheit. Es braucht klare Regeln – und vielleicht auch ein paar juristische Rentiere, die solche Fälle direkt vor Gericht ziehen.

Denn wenn sich jemand im roten Mantel Zugang zur Wohnung verschafft und dann klaut, ist das nicht nur dreist – es ist gefährlich. Und genau da fängt der Rechtsstaat an, sich ernsthaft zu interessieren. Ein verkleideter Dieb bleibt ein Dieb – ob mit Glöckchen oder ohne.

Was halten wir von der Sache? Ehrlich gesagt: Ein Urteil ist gut, aber ein echter Auftritt vor Gericht wäre besser gewesen. Wer klauen kann, kann auch Verantwortung übernehmen – oder?

 

Quelle: Bild.de

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