Darf Satire das? „El Hotzo“ vor Gericht – Wenn ein Witz zum Fall für den Staatsanwalt wird
Witz oder Wahnsinn? Der Fall El Hotzo spaltet das Land
Ein Tweet, zwei Sätze – und jetzt ein Gerichtsprozess. Der Satiriker und Comedian Sebastian Hotz, besser bekannt als „El Hotzo“, steht am 23. Juli vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Der Vorwurf: Billigung und Belohnung von Straftaten. Im Zentrum: Zwei Posts, die er nach dem gescheiterten Attentat auf den ehemaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump im Sommer 2024 veröffentlicht hatte. Darin schrieb Hotz unter anderem:
„Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“
Und fragte im Hinblick auf die beinahige Ermordung des US-Präsidenten weiter, was der letzte Bus und Trump gemeinsam hätten und gab die Antwort mit: „leider knapp verpasst“.
Für manche schwarzer Humor – für andere ein gefährlicher Tabubruch. Doch die zentrale Frage lautet nun: Darf Satire das?
Kunstfreiheit vs. Paragraf 140 StGB
Satire lebt vom Tabubruch, vom Überspitzen, vom „sagen dürfen“, was sich andere nicht trauen. Doch das deutsche Strafrecht setzt Grenzen – vor allem dann, wenn es um die öffentliche Billigung von Straftaten geht. Nach § 140 StGB kann bereits die positive Kommentierung eines versuchten Mordes strafbar sein.
Hotz’ Aussage fiel in ein politisch extrem aufgeheiztes Klima. Der Schuss auf Trump hatte weltweit für Entsetzen gesorgt – und seine Äußerung, so viele Kritiker, klang nicht nach Ironie, sondern nach offener Befürwortung politischer Gewalt.
Auch die ARD zog Konsequenzen: Der Jugendsender Fritz beendete die Zusammenarbeit mit Hotz, ebenso wurde eine Literaturveranstaltung bei ARD Kultur kurzfristig abgesagt. Öffentlich-rechtliche Sender, die auf Neutralität pochen, wollten mit „El Hotzo“ plötzlich nichts mehr zu tun haben.
Satire muss wehtun – aber wem?
Die Debatte hat Sprengkraft: Muss eine freie Gesellschaft solche Aussagen aushalten – oder schützen wir mit solchen Tweets indirekt Gewaltverherrlichung? In einem Land, das Charlie Hebdo verteidigt und Jan Böhmermanns Erdogan-Gedicht zur Kunstfreiheit erklärt hat, stellt sich die Frage neu: Wie weit darf Meinungsfreiheit gehen, wenn sie verletzend oder sogar gefährlich wirkt?
Hotz hat die fraglichen Beiträge später gelöscht. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige. Stattdessen postete er sinngemäß: Man sei nicht verpflichtet, mit Faschisten Mitleid zu haben. Auch das sorgte für Kritik – und für Applaus. Die Meinungen gehen auseinander, der Saal wird voll sein.
Satire darf viel, aber nicht alles
Wer öffentlich schreibt, dass er den Tod politischer Gegner „fantastisch“ findet, verlässt den Boden des Humors und betritt das Feld der Radikalisierung. Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut – aber sie ist kein Freifahrtschein für Hass.
Ob El Hotzo verurteilt wird oder nicht: Die rote Linie ist längst überschritten. Nicht juristisch – aber moralisch. Und genau das ist der Punkt, den viele in dieser Debatte übersehen. Satire darf provozieren, muss sogar – aber sie darf nie zur Rechtfertigung für Gewalt werden. Sonst wird aus dem Witz ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.
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