Schmerzgriffe gegen Klimaaktivist – Gericht stoppt Polizei ein zweites Mal

Veröffentlicht am: 26.Januar.2026Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Bild: Mo Photography Berlin / Shutterstock.com

Keine Gegenwehr, trotzdem Schmerzen: Was war da los?

Ein sonniger Donnerstagmorgen in Berlin, April 2023. Auf der Straße des 17. Juni sitzen rund 40 Klimaaktivist:innen der “Letzten Generation”. Unter ihnen Lars Ritter. Er klebt sich nicht fest, er sitzt einfach nur da – stiller Protest gegen die Klimapolitik. Die Polizei löst die Versammlung auf, fordert die Teilnehmer auf zu gehen. Ritter bleibt sitzen. Keine Gewalt, kein Widerstand.

Doch dann passiert etwas, das man nicht erwartet: Drei Polizisten packen Ritter, zwei von ihnen setzen gezielt Schmerzgriffe ein – obwohl das gar nicht nötig gewesen wäre. Es gibt Videoaufnahmen vom Einsatz, die zeigen: Ritter wehrt sich nicht. Die Beamten hätten ihn problemlos auch ohne Schmerzen von der Straße tragen können.

Gericht: Einsatz war rechtswidrig

Fast ein Jahr später beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Berlin mit dem Fall – und urteilt eindeutig: Die Aktion der Polizei war unverhältnismäßig. Schmerzgriffe dürfen zwar grundsätzlich angewendet werden, wenn es nicht anders geht. Aber in diesem Fall war es schlicht nicht nötig. Es gab keine Bedrohung, keine Notlage. Damit war der Polizeieinsatz rechtswidrig.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt den Aktivisten und bringt den Fall vor Gericht – mit Erfolg.

Polizei will das nicht akzeptieren – und verliert erneut

Doch die Polizei will das Urteil nicht auf sich sitzen lassen und beantragt Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dort der nächste Dämpfer: Die Richter lehnen den Antrag ab – ohne sich überhaupt noch einmal inhaltlich mit dem Fall zu beschäftigen. Warum? Weil die Polizei schon im Verfahren einen zentralen Fehler macht.

Statt konkret darzulegen, warum das Verwaltungsgericht aus ihrer Sicht falsch entschieden hat, wirft sie dem Gericht einfach nur eine andere Meinung entgegen. Das reicht aber nicht. Wer Berufung will, muss genau erklären, was falsch gelaufen sein soll – und das hat die Polizei nicht getan. Damit ist der Weg zur nächsten Instanz versperrt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Jetzt wird’s zivil: Schmerzensgeld im Fokus

Damit ist die Geschichte noch nicht ganz zu Ende. Denn jetzt geht es vor ein Zivilgericht. Lars Ritter will Schmerzensgeld – und die GFF will ihn auch dabei unterstützen. Ob ihm das Geld zusteht, müssen nun also andere Richter entscheiden.

 

Unsere Einschätzung

Dass die Polizei bei friedlichem Protest Schmerzgriffe einsetzt, obwohl es offensichtlich nicht nötig ist – das wirft Fragen auf. Noch fragwürdiger ist aber, dass sie dann nicht mal in der Lage ist, ordentlich Berufung einzulegen. Statt zu erklären, wo das Verwaltungsgericht falsch lag, gab’s nur: „Sehen wir anders.“ Und das reicht halt nicht.

 

Quelle: lto.de

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