„Zusage ist Zusage!“ – wenn der Chef „Ja“ sagt, zählt das auch

Veröffentlicht am: 15.Juli.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Von sicherer Übernahme zur plötzlichen Kündigung

„Natürlich werden Sie übernommen.“ Ein Satz, der für die meisten Angestellten kurz vor Ende der Probezeit wie Musik in den Ohren klingt. So auch für einen Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen. Doch die vermeintlich sichere Zusage entpuppte sich als Luftnummer – denn kurz darauf flatterte ihm die Kündigung ins Haus. Der Hammer: Das Ganze geschah noch innerhalb der Probezeit. Doch was wie ein schlechter Scherz klingt, hatte ein rechtliches Nachspiel – mit einem ziemlich eindeutigen Urteil.

Wenn Worte mehr wiegen als Kündigungen

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 317/24) entschied: Die Kündigung war treuwidrig und damit unwirksam. Warum? Weil der Mitarbeiter seiner Führungskraft vertraute – und das zu Recht. Der Abteilungsdirektor hatte mit Prokura gehandelt, also mit echter Entscheidungsmacht. Seine Zusage war nicht einfach nur Small Talk, sondern hatte rechtliches Gewicht.

Laut Gericht durfte der Mitarbeiter davon ausgehen, dass die Probezeit erfolgreich bestanden sei. Wer eine so klare Zusage bekommt – „Natürlich übernehmen wir Sie!“ – und dann dennoch entlassen wird, wird zu Recht stutzig. Und das Arbeitsgericht auch.

Nicht jeder Chef darf alles sagen

Wichtig ist dabei, wer so eine Zusage trifft. Hätte der Teamleiter beim Kaffeeplausch gesagt, „Ich glaube, das läuft gut für dich“, sähe die Sache anders aus. Doch hier sprach jemand mit direkter Personalverantwortung – und das macht den Unterschied.

Der Arbeitgeber konnte im Nachhinein auch keine triftigen Gründe nennen, warum die Meinung plötzlich umgeschlagen ist. Es gab keine neuen Erkenntnisse, keine schweren Vorfälle. Einfach eine Kündigung aus heiterem Himmel – und das reicht eben nicht.

Wer „Ja“ sagt, sollte auch „Ja“ meinen

Dieses Urteil ist ein echtes Ausrufezeichen – für alle, die glauben, man könne in der Probezeit ungeniert kündigen, egal was man vorher versprochen hat. Falsch gedacht! Wer eine verbindliche Zusage gibt, kann sich nicht hinter der Probezeitregelung verstecken. Und das ist auch gut so. Denn Vertrauen ist die Basis jeder Arbeitsbeziehung – und wenn Arbeitgeber dieses Vertrauen leichtfertig brechen, dann gehören sie auch vor Gericht zur Verantwortung gezogen.

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