„Zu oft krank – raus aus dem Job?“ Gericht bestätigt Kündigung trotz Attest
Wenn Kurzzeitkrank machtlos gegen Kündigung ist
Viele glauben: Solange ein Attest auf dem Tisch liegt, ist der Arbeitsplatz sicher. Doch ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz zeigt: Häufig krank zu sein – auch nur für kurze Zeit – kann langfristig den Job kosten. Selbst dann, wenn die Fehltage medizinisch bescheinigt sind.
In dem Fall ging es um einen Logistikmitarbeiter, der zwischen 2020 und Anfang 2023 satte 166 Arbeitstage fehlte. Die Gründe: von Erkältungen über psychische Beschwerden bis hin zu Spätfolgen eines Herzinfarkts. Ein bunter Mix an Diagnosen – aber kein klarer Plan, wie es besser werden soll.
BEM? Ja, aber ohne Ergebnis
Das Unternehmen versuchte, über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Lösungen zu finden. Ziel solcher Gespräche ist es eigentlich, den Arbeitsplatz zu erhalten – etwa durch Anpassungen oder Entlastungen. Doch der Mitarbeiter winkte ab: Kein Bedarf, keine Maßnahmen, kein Problem – so seine Haltung.
Der Arbeitgeber sah das anders. Aus seiner Sicht sprach alles für eine negative Gesundheitsprognose – also die Annahme, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft regelmäßig ausfallen wird. Das ist für Unternehmen nicht nur organisatorisch schwierig, sondern auch teuer. Schließlich zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen pro Jahr den Lohn weiter – in diesem Fall waren es deutlich mehr.
Also zog das Unternehmen die Reißleine – ordentliche Kündigung mit Frist.
Gericht: Kündigung gerechtfertigt – trotz Krankschreibung
Zunächst sah das Arbeitsgericht die Sache anders und gab dem Mitarbeiter Recht. Doch in der Berufung entschied das Landesarbeitsgericht Mainz pro Arbeitgeber. Seine Begründung: Die Vielzahl unterschiedlicher Erkrankungen – oft unklar diagnostiziert – reiche für eine triftige negative Gesundheitsprognose. Und: Der Mitarbeiter konnte diese Einschätzung nicht widerlegen.
Auch wenn das BEM aus Sicht der ersten Instanz „formal nicht ganz sauber“ war, sah das Landesarbeitsgericht keinen Zusammenhang zwischen den BEM-Fehlern und der Kündigung. Die Kündigung wurde also für wirksam erklärt.
Entscheidung ist ein Warnschuss – für beide Seiten
Für Mitarbeitende zeigt die Entscheidung: Wer häufig krank ist, muss sich aktiv mit der Situation auseinandersetzen – am besten im Schulterschluss mit dem Arbeitgeber. Einfach abzuwarten und jede Maßnahme abzulehnen, kann am Ende den Job kosten. Und ja – Atteste schützen nicht vor betrieblicher Realität.
Gleichzeitig sollte man sich fragen: Wo bleibt der menschliche Faktor? 166 Fehltage in drei Jahren – das kann auch Ausdruck einer ernsthaften gesundheitlichen Krise sein. Kündigung als Lösung? Das wirkt hart.
Wer krank ist, braucht Unterstützung – keine Entlassung. Aber wer jede Hilfe ablehnt, kann sich nicht wundern, wenn das Vertrauen schwindet. Arbeitgeber sollten helfen – müssen aber nicht ewig zusehen.
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