War die Richterin zu nah dran? RBB-Prozess unter Befangenheits-Verdacht
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Persönlich bekannt – und trotzdem Richterin?
Im Dauerstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger gibt es eine neue Wendung – diesmal geht es nicht um Spesen, Dienstwagen oder Luxusbüros, sondern um die Neutralität einer Richterin. Brisant: Die Richterin, die über den Fall in der Berufungsinstanz entscheiden soll, war früher Schlesingers Nachbarin. Und nicht nur das: Es gab laut Medienbericht auch persönliche Treffen im kleinen Kreis.
Das Problem liegt auf der Hand: Wie neutral kann jemand urteilen, der die Klägerin aus dem privaten Umfeld kennt? Auch wenn diese Treffen offenbar lange zurückliegen – der RBB sieht die Unabhängigkeit des Verfahrens gefährdet und fordert Aufklärung.
Ein Verdacht, der reicht?
Die Richterin selbst meldete den Kontakt freiwillig – ein Schritt, der durchaus für ihre Integrität spricht. Sie informierte beide Seiten über das frühere Nachbarschaftsverhältnis und bat um Stellungnahmen. Schlesingers Anwalt sieht keinen Grund zur Sorge. Wörtlich: „Wir haben die Angaben der Richterin bestätigt. Zugleich haben wir geäußert, dass wir keinen Hinweis auf eine Befangenheit sehen.“
Ganz anders scheint das der RBB zu bewerten. Laut „Bild“ wirft der Sender der Richterin vor, ihre Nähe zu Schlesinger gefährde „die Unparteilichkeit“. Schon der Anschein von Befangenheit reiche aus, so die Argumentation. Denn: Persönliche Kontakte könnten Misstrauen wecken – besonders in einem Verfahren mit Millionenwerten. Auch wenn sich alle Beteiligten formal korrekt verhalten haben, bleibt die Frage: Reicht das, um Zweifel auszuräumen?
RBB-Skandal: Kein Ende in Sicht
Der Rechtsstreit ist längst zur Materialschlacht geworden. Beide Seiten – der RBB und Schlesinger – haben nach einem ersten Urteil Berufung eingelegt. Das heißt: Das gesamte Verfahren wird vor dem Kammergericht noch einmal aufgerollt. Es geht um viel Geld, verlorenes Vertrauen und ein angeschlagenes öffentlich-rechtliches System.
Hintergrund ist der Skandal um angebliche Vetternwirtschaft und Luxus-Ausgaben unter Schlesingers Führung. Dienstreisen, Dienstwagen, Bonuszahlungen – alles kam auf den Tisch. Die Folge: fristlose Kündigung, öffentliche Empörung, interne Aufräumarbeiten. Und nun der Vorwurf, eine Richterin könne zu befangen sein, um objektiv zu urteilen.
Nachbarschaft macht noch keinen Skandal
Die eigentliche Frage ist doch: Wollen wir ein Justizsystem, das sofort bei jedem flüchtigen Privatkontakt die Unparteilichkeit infrage stellt? Oder trauen wir Richtern grundsätzlich zu, Berufliches und Privates zu trennen? Wer mal auf einer Grillparty stand, sollte deswegen nicht automatisch als voreingenommen gelten – oder? Klar: Wenn persönliche Nähe tatsächlich Einfluss nehmen könnte, muss sie offengelegt werden. Genau das ist hier passiert. Alarmismus um eine alte Nachbarschaft lenkt vom Wesentlichen ab – nämlich vom eigentlichen Skandal, der immer noch aufgearbeitet wird.
Und ehrlich gesagt: Bei so viel öffentlichem Interesse, so vielen Millionen im Spiel und einem Sender, der gerade um Glaubwürdigkeit kämpft – da muss ein Verfahren wasserdicht sein. Aber manchmal schießt der Wunsch nach „totaler Objektivität“ übers Ziel hinaus.
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