Verbot für Vorher-Nachher-Bilder: Warum „Dr. Rick & Dr. Nick“ jetzt weniger zeigen dürfen

Veröffentlicht am: 05.August.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

BILDQUELLE INSTAGRAM: @dr.rick.aesthetify

Schönheit hat ihren Preis – auch rechtlich

Ob auf Instagram oder Praxis-Website: Die beiden Beauty-Docs „Dr. Rick & Dr. Nick“ machten keine halben Sachen. Mit Vorher-Nachher-Fotos zeigten sie eindrucksvoll, was Hyaluron & Co. angeblich alles können – praller, glatter, schöner. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieser Art der Werbung jetzt den Stecker gezogen. Das Urteil ist klar: Diese Bilder sind verboten.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW – und sie bekam recht. Denn was auf den ersten Blick nach harmloser Aufspritzerei aussieht, ist laut BGH ein operativer Eingriff. Und genau für solche ästhetischen Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, gilt ein Werbeverbot mit Vorher-Nachher-Vergleichen.

Was ist eigentlich das Problem?

„Dr. Rick & Dr. Nick“ – im wahren Leben Dominik Bettray und Henrik Heüveldop – betreiben eine Klinik-Kette namens Aesthetify mit mehreren Standorten in Deutschland. Spezialisiert auf sogenannte minimalinvasive Verfahren wie Lippen aufspritzen oder Nasenkorrekturen mit Hyaluron, war ihr Social-Media-Auftritt ein Paradebeispiel für sichtbare Verwandlungen. Doch genau das ist laut Heilmittelwerbegesetz nicht erlaubt, wenn es um rein ästhetische OPs geht.

Der Knackpunkt: Die Ärzte beriefen sich darauf, dass ihre Behandlungen nicht „operativ“ im klassischen Sinne seien – schließlich komme bei ihnen keine OP-Säge, sondern nur eine feine Kanüle zum Einsatz.

Der BGH sah das anders: „Eingriffe in den Körper mit Veränderung der Form oder Gestalt sind operative plastisch-chirurgische Maßnahmen“ – egal ob mit Nadel oder Skalpell. Und damit fällt auch das Aufspritzen unter das Werbeverbot mit Vorher-Nachher-Fotos.

Instagram vs. Gesetzbuch – und das Gesetz gewinnt

Schönheits-Docs, die mit schnellen Effekten und vermeintlich sanften Methoden werben, gibt es auf Social Media wie Sand am Meer. Doch das Urteil des BGH ist ein deutliches Signal: Marketing darf keine medizinischen Standards unterwandern – auch nicht im Influencer-Style.

Dass ausgerechnet bei minimalinvasiven Eingriffen die Grenzen der Werbung jetzt enger gezogen werden, überrascht viele. Denn für Laien wirken Botox & Hyaluron eher wie Kosmetik statt Chirurgie. Doch die Karlsruher Richter haben klargestellt: Die äußere Wirkung mag dezent sein – rechtlich ist es dennoch ein Eingriff in den Körper.

Die Entscheidung ist dabei keine Einzelmeinung: Schon das Oberlandesgericht Hamm hatte den Fall so bewertet. Der BGH bestätigte nun in letzter Instanz (Az. I ZR 170/24).

Eitelkeit braucht keine Show – das Urteil ist richtig!

Wir sagen es ganz klar: Gut so! Auch wenn „Dr. Rick & Dr. Nick“ mit ihren Vorher-Nachher-Bildern vermutlich viele Likes kassiert haben, geht es hier nicht um Klickzahlen, sondern um Verantwortung. Werbung im medizinischen Bereich – und sei sie noch so „ästhetisch“ verpackt – darf keine falschen Erwartungen wecken.

Denn solche Bilder sind nie objektiv: Was gut aussieht, hängt vom Winkel, vom Licht – und manchmal vom Filter ab. Wer sich zu einem Eingriff entschließt, sollte das aus Überzeugung tun, nicht wegen perfekt inszenierter Transformationen auf Instagram.

Beauty ist kein Business wie jedes andere. Wer mit dem Körper arbeitet, muss sich an klare Spielregeln halten. Und das Internet braucht sicher nicht noch mehr „perfekte“ Vorher-Nachher-Wunder.

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