Teure Zockerei: EuGH stärkt Spielerrechte gegen Glücksspielanbieter – und deren Chefs

Veröffentlicht am: 16.Januar.2026Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Nora Wölflick schreibt über interessante, aktuelle Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Glücksspiel ohne Lizenz? Jetzt wird’s persönlich

Das Urteil aus Luxemburg hat es in sich: Wer illegales Online-Glücksspiel anbietet, kann persönlich zur Kasse gebeten werden – und zwar dort, wo der Spieler wohnt. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein deutliches Zeichen gesetzt: Geschäftsführer von Online-Casinos ohne nationale Lizenz haften unter Umständen nicht nur mit dem Firmenvermögen, sondern auch mit dem eigenen Geldbeutel.

Und das Beste (oder je nach Perspektive: Schlimmste) daran für die Spieler? Sie dürfen ihre verlorenen Einsätze nach dem Recht ihres Heimatlandes zurückfordern – selbst wenn der Anbieter in Malta oder auf Zypern sitzt.

 

Der Fall: 18.500 Euro weg – jetzt sollen die Chefs zahlen

Konkret ging es um einen Österreicher, der über das Casino-Portal „drueckglueck.com“ rund 18.500 Euro verloren hatte. Betreiberin war damals eine Firma mit Sitz in Malta – ohne österreichische Konzession, also nach österreichischem Recht illegal.

Da das Unternehmen später pleiteging, wandte sich der Spieler direkt gegen die Geschäftsführer. Sein Argument: Wer ohne Lizenz Glücksspiel anbietet, handelt gesetzeswidrig – und das ist mehr als nur ein Firmenproblem. Deshalb verlangte er den Schadensersatz direkt von den verantwortlichen Managern.

Diese sahen das natürlich anders: Alles sei auf Malta passiert, also müsse auch maltesisches Recht gelten. Und das kennt eine persönliche Geschäftsführerhaftung in dieser Form gar nicht.

 

EuGH: Entscheidend ist, wo der Schaden eintritt

Der EuGH hat dem nun widersprochen – klar und deutlich. Maßgeblich ist nicht, wo der Anbieter seinen Sitz hat oder wo die Server stehen. Entscheidend sei laut Rom-II-Verordnung (dem EU-Regelwerk für grenzüberschreitende Schadensfälle), wo der Schaden eingetreten ist – und das ist beim Online-Glücksspiel der Wohnsitz des Spielers.

Das bedeutet: Wer in Deutschland zockt, darf sich auf deutsches Recht berufen – selbst wenn die Casino-Website aus Malta, Curaçao oder sonst wo betrieben wird. Damit wird es für dubiose Anbieter und deren Führungskräfte ungemütlich. Denn in vielen Ländern, wie Österreich oder Deutschland, gelten strenge Vorgaben: Ohne Lizenz ist das Geschäft illegal – und damit nichtig. Heißt: Der Anbieter darf das Geld eigentlich gar nicht behalten.

 

Geschäftsführer haften – wenn es keine Ausnahme gibt

Eine kleine Hintertür lässt der EuGH aber offen: Wenn ein Online-Casino nicht gezielt auf einen bestimmten nationalen Markt ausgerichtet war, könnte ausnahmsweise doch das Recht eines anderen Landes gelten. Das müssen nun die Gerichte vor Ort prüfen – im aktuellen Fall die in Österreich.

Aber die Latte für diese Ausnahmen liegt hoch. Wer mit deutscher Sprache, Euro-Preisen und speziellen Bonusaktionen gezielt Kunden aus einem Land anspricht, kann sich kaum noch rausreden.

 

Unsere Einordnung

Endlich wird’s ernst für die Online-Glücksspielbranche – und das wurde auch Zeit. Zu lange konnten Anbieter mit Auslandsfirmen und schöner Fassade Millionen verdienen, während Spieler mit leeren Konten zurückblieben. Dass jetzt auch die Geschäftsführer persönlich haften könnten, ist ein echter Gamechanger. Schluss mit dem Versteckspiel hinter Briefkastenfirmen und EU-Lizenzen aus der Ferne. Wer hier verdient, trägt auch die Verantwortung. Und wer illegales Glücksspiel anbietet, sollte sich warm anziehen – egal, ob der Server auf Malta steht oder der Wohnsitz auf Mallorca ist.

 

 

Quelle: lto.de

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