„Süchtig gemacht“: Junge Frau verklagt Instagram und YouTube

Veröffentlicht am: 24.Februar.2026Kategorien: Rechtliches, Tech & E-CommerceLesezeit: 3 Min.
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Hakan Tok schreibt Artikel zu technischen Themen im Blog Recht 24/7 Love & Law.

Bild: FotoField / Shutterstock.com

Eine 20-Jährige zieht in Los Angeles gegen Instagram und YouTube vor Gericht. Ihr Vorwurf ist explosiv: Die Plattformen seien absichtlich so gebaut, dass man kaum noch rauskommt. Endlos-Feeds, Autoplay, Filter, Empfehlungen – alles wie eine digitale Slotmaschine. Sie sagt, das habe bei ihr Depressionen, Angst und massiven Druck aufs eigene Körperbild mit ausgelöst. Der Deutschlandfunk berichtet ausführlich über den Fall.  Dabei geht es um mehr als ein Einzelschicksal: Die Klage könnte zum Lackmustest werden, wie weit Tech-Konzerne für ihr Produktdesign verantwortlich gemacht werden können.

Worum es in dem Prozess wirklich geht

Die Klägerin tritt unter dem Kürzel KGM auf. Sie war sehr früh auf Social Media unterwegs, zuerst bei YouTube, später bei Instagram, dann auch bei Snapchat und TikTok. Ihre Darstellung: Das ständige Scrollen und Vergleichen habe sie in eine Spirale aus Konsum, Selbstzweifeln und Unzufriedenheit gezogen. Besonders algorithmische Empfehlungen und Beauty-Filter hätten ihr Selbstbild verzerrt.

Snapchat und TikTok sind in ihrem Fall bereits per Vergleich raus. Übrig bleiben Meta (Instagram) und Google (YouTube) – und damit zwei der größten Werbemaschinen der Welt.

Der Knackpunkt: Inhalte oder Design?

In den USA gibt es für Plattformen einen mächtigen Schutzschild: „Section 230“. Vereinfacht gesagt: Firmen haften meist nicht für das, was Nutzer posten. Genau darauf stützen sich die Konzerne – sie sagen, wenn Schaden entstanden sei, dann wegen fremder Inhalte, nicht wegen ihrer Apps.

Die Richterin Carolyn Kuhl ließ das aber nicht einfach durchgehen. Sie machte deutlich: Wenn das Problem nicht der einzelne Post ist, sondern das Design, könnte Haftung möglich sein. Also: Nicht „was“ gezeigt wird, sondern „wie“ es einen festhält. Das ist die Tür, die hier aufgestoßen wird.

Was Meta und Co. entgegnen

Meta argumentiert, die Schwierigkeiten der jungen Frau hätten schon vorher begonnen. Außerdem gebe es keine Diagnose einer klinischen Sucht. Mark Zuckerberg sagte vor Gericht, Meta verfolge inzwischen keine Ziele mehr, um die Nutzungszeit maximal zu erhöhen. Dass Social Media süchtig macht, bestreiten die Unternehmen generell. Auch der Vorwurf, Kinder gezielt anzusprechen, wird zurückgewiesen – unter Hinweis auf das Mindestalter 13, wobei Zuckerberg zeitweise Schwächen bei der Alterskontrolle einräumte.

Warum dieses Urteil die Branche erschüttern könnte

In den USA liegen inzwischen Tausende ähnliche Klagen auf dem Tisch – von Familien, Schulbezirken, Bundesstaaten. Wenn Geschworene sagen: Design kann schaden und dafür kann man haften, dann wird die bisherige Verteidigung der Konzerne brüchig. Beobachter vergleichen das mit dem langen Weg der Tabakprozesse: erst belächelt, später teuer.

Kritischer Kommentar

Die Debatte hängt zu oft an der Frage „Verbieten wir das für Jugendliche?“ – als ob Erwachsene immun wären. Das wirkt bequem, aber kurzsichtig. Wenn ein Produkt nur deshalb funktioniert, weil es Menschen systematisch in Dauerschleifen hält, dann ist nicht der Nutzer das Problem, sondern das Produkt. Und dann hilft auch kein erhobener Zeigefinger – sondern nur Design-Regeln, die spürbar Veränderung brungen.

 

Quellen: deutschlandfunk.de

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