Regenwasserableitung: Wenn der Nachbar zum Problem wird

Veröffentlicht am: 08.Juli.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Eine Grundstückseigentümerin klagte gegen die Einleitung von Regenwasser von einem Nachbargrundstück, das in ein kleines Gewässer auf seinem eigenen Grundstück fließt. Doch die Behörden und das Gericht sahen keine Gefahr und wiesen die Klage ab. Was bedeutet das für Sie und Ihre Rechte?

Wenn der Nachbar das Regenwasser ableitet

Die Klägerin wandte sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis, die ihrem Nachbarn zur Einleitung von Niederschlagswasser erteilt wurde. Auf ihrem Grundstück befindet sich ein Teich, der jahreszeitlich bedingt schwankt und teilweise im Überschwemmungsgebiet liegt. Eine GmbH hatte die Erlaubnis beantragt, Regenwasser von einem Bauprojekt in diesen Teich abzuleiten. Die Klägerin befürchtete Überschwemmungen und Schäden an ihren Bäumen.

Behörde genehmigt Einleitung – Klägerin verweigert Zustimmung

Die GmbH plante, das Regenwasser teilweise auf ihrem Grundstück versickern zu lassen und teilweise in den Teich der Klägerin einzuleiten. Obwohl die Klägerin ihre Zustimmung verweigerte, erteilte die Untere Wasserbehörde eine Erlaubnis für die Einleitung. Diese umfasste den Bau eines 118 Meter langen Regenwasserkanals und die Einleitung von Wasser von einer Fläche von 1.107 m². Die genehmigte jährliche Einleitmenge betrug 695,10 m³.

Klägerin sieht Gefahr für ihr Grundstück

Die Klägerin legte Widerspruch ein und argumentierte, dass ihr Grundstück tiefer liege und bereits bei Regen überschwemmt werde. Die zusätzliche Einleitung von Regenwasser würde die Situation verschlimmern und ihre Bäume gefährden. Sie berief sich auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das allgemeine Rücksichtnahmegebot.

Widerspruch abgelehnt – Gericht bestätigt Entscheidung

Die Wasserbehörde wies den Widerspruch zurück und erklärte, dass die ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers gesetzlich vorgeschrieben sei. Andere Ableitungen würden das Grundwasser belasten und die Kanalisation sei bereits überlastet. Das Verwaltungsgericht sah die Sache ähnlich und wies die Klage ab. Die ortsnahe Einleitung entspreche den gesetzlichen Vorgaben und die Interessen der Klägerin seien ausreichend berücksichtigt worden.

Entscheidung der Behörden und des Gerichts ist kritisch zu sehen

Während die gesetzliche Regelung zur ortsnahen Versickerung von Regenwasser sinnvoll ist, dürfen die berechtigten Sorgen der Grundstückseigentümer nicht ignoriert werden. Die Klägerin hat zu Recht auf die bestehenden Überschwemmungsprobleme und die Gefahr für ihre Bäume hingewiesen. Es ist fraglich, ob die wasserrechtlichen Vorgaben in diesem Fall ausreichend beachtet wurden. Behörden und Gerichte sollten eine gründlichere Prüfung vornehmen und sicherstellen, dass die Interessen aller Betroffenen fair berücksichtigt werden. Schließlich geht es um den Schutz des Eigentums und der natürlichen Ressourcen.

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