Rechtsberatung bald vom Versicherer? Bayerns Vorstoß sorgt für Alarm in der Anwaltschaft
Der Anwalt aus der Versicherung?
Was bisher undenkbar war, könnte bald Realität werden: Rechtsschutzversicherungen sollen künftig nicht nur zahlen, sondern auch selbst beraten und vertreten dürfen – zumindest außergerichtlich. So sieht es ein Vorschlag des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) vor, der bei der Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Leipzig auf dem Tisch liegt.
Das Ziel: Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll geändert werden, damit Versicherer ihren Kunden direkt Hilfe bei rechtlichen Problemen anbieten können – ohne den Umweg über eine Anwaltskanzlei.
Die Anwaltschaft schlägt Alarm.
Versicherung statt Rechtsanwalt? Kritiker wittern Kostendruck statt Bürgernähe
Die Begründung aus Bayern klingt auf den ersten Blick bürgernah: Man wolle einen „niedrigschwelligen Zugang“ zu rechtlicher Hilfe schaffen – besonders bei kleineren Alltagsproblemen, für die sich ein klassischer Anwaltsbesuch wirtschaftlich nicht lohne. Versicherer seien ohnehin oft die erste Anlaufstelle bei Rechtsfragen.
Doch so einfach ist es nicht. Denn bisher ist Versicherern die anwaltliche Beratung und Vertretung verboten – aus gutem Grund. Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und unterliegt strengen Standesregeln. Versicherungen dagegen sind wirtschaftliche Unternehmen, die ein ganz anderes Interesse haben: Kosten senken.
Nicht ganz zufällig dürfte daher sein, dass der Vorstoß ausgerechnet von einer Branche kommt, die jährlich rund 2,5 Milliarden Euro an Anwälte zahlt – und sich bei Großverfahren wie Dieselklagen oder DSGVO-Verstößen kräftig entlasten möchte. Kritiker sehen im bayerischen Plan daher vor allem eins: ein Einsparprogramm auf dem Rücken von Verbrauchern.
Viele Fragen – keine Antworten
Wie genau diese neue „Versicherungs-Rechtsberatung“ aussehen soll, ist völlig offen. Das bayerische Justizministerium verweigert konkrete Antworten. Dabei gibt es jede Menge offener Fragen:
- Welche Qualifikationen sollen die Berater bei den Versicherern haben?
- Wie soll mit Interessenkonflikten umgegangen werden, wenn beide Seiten einer Auseinandersetzung bei derselben Versicherung sind?
- Gilt das auch für gewerbliche Mandate?
- Und was passiert bei Falschberatung – wer haftet?
Auch stellt sich die grundsätzliche Frage: Warum sollen Versicherer plötzlich Rechtsdienstleister sein dürfen, während Kanzleien weiterhin keine externen Investoren aufnehmen dürfen? Eine solche Ungleichbehandlung würde die Spielregeln des gesamten Marktes verschieben – zu Lasten kleiner Kanzleien, vor allem im ländlichen Raum.
Kommentar: Wer den Rechtsstaat will, darf ihn nicht auslagern
Der Vorschlag aus Bayern ist mehr als nur eine technische Gesetzesanpassung. Er ist ein Angriff auf die Grundstruktur der Rechtsberatung in Deutschland. Wer Versicherern erlaubt, eigenständig juristische Dienstleistungen zu erbringen, macht aus unabhängiger Rechtsberatung ein Geschäftsmodell mit Zielvorgaben und Einsparlogik.
Natürlich wünschen sich viele Menschen schnellere und günstigere rechtliche Hilfe. Aber das erreicht man nicht, indem man die Verteidiger der Bürgerrechte durch Angestellte eines Versicherungsunternehmens ersetzt, das möglichst wenig zahlen will.
Der Zugang zum Recht darf nicht vom Tarif der Versicherung abhängen – und auch nicht von deren Kosteninteresse. Wenn dieses Modell Schule macht, wird der Anwalt zur Ausnahme – und der Rechtsstaat zum Produkt.
Quelle: lto.de
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