Parkplatz-Abzocke in Österreich: Neues Gesetz bremst die Masche mit Besitzstörungsklagen

Veröffentlicht am: 31.März.2026Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Nora Wölflick schreibt über interessante, aktuelle Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Bild: T.Vyc / Shutterstock.com

Ein kurzer Halt, einmal falsch gewendet oder für wenige Minuten auf einem privaten Parkplatz gestanden – und schon kam in Österreich bisher oft teure Post. Viele Autofahrer bekamen Schreiben mit Forderungen von bis zu 600 Euro. Dazu kamen kurze Fristen und die klare Drohung: Zahlen oder es folgt eine Besitzstörungsklage. Genau diese Masche wird jetzt deutlich erschwert.

Wie die Österreichische Arbeiterkammer informiert, gilt seit Januar 2026 in Österreich ein neues Gesetz, das die Kosten solcher Verfahren stark senkt. Damit verliert das Geschäftsmodell hinter vielen dieser Drohschreiben an Kraft. Denn der Druck lebte vor allem davon, dass Betroffene Angst vor noch höheren Gerichts- und Anwaltskosten hatten.

So funktionierte das Modell

Für viele Betroffene lief es ähnlich ab. Ein Fahrzeug hielt nur kurz auf einer privaten Fläche oder drehte auf einem Parkplatz. Danach flatterte ein Schreiben ins Haus. Der Vorwurf: Besitzstörung. Die Forderung: mehrere hundert Euro. Wer nicht rasch zahlte, musste mit weiteren Konsequenzen rechnen.

Genau darin lag das Problem. Viele zahlten wohl nicht, weil sie die Forderung für fair hielten, sondern weil sie Ärger vermeiden wollten. Es ging also oft weniger um den tatsächlichen Schaden als um Abschreckung. Die Arbeiterkammer berichtet schon seit Jahren von immer mehr Anfragen zu solchen Fällen. Das Thema war also längst kein Einzelfall mehr.

Was das neue Gesetz jetzt ändert

Der wichtigste Punkt: Die Verfahrenskosten wurden deutlich reduziert. Wenn es wegen einer behaupteten Besitzstörung mit einem Fahrzeug tatsächlich zu einer Klage kommt und diese nicht bekämpft wird, liegen die Kosten nun nur noch bei rund 200 Euro. Darin enthalten sind laut neuer Regelung sowohl die Gerichtsgebühr von 70 Euro als auch die Kosten des gegnerischen Anwalts.

Damit bricht das zentrale Druckmittel vieler Schreiben weg. Wer Menschen einschüchtern will, braucht eine teure Drohkulisse. Wenn diese Kulisse kleiner wird, verlieren auch überhöhte Forderungen an Wirkung.

Schon zuvor hatten Gerichte Grenzen gezogen. So wurde klargestellt, dass Abmahnfirmen und Inkassobüros nicht einfach selbst gegen angebliche Besitzstörer vorgehen dürfen. Außerdem müssen Betroffene nicht automatisch jede zusätzlich verlangte Summe zahlen, etwa für Überwachung, Verwaltung oder interne Bearbeitung.

Mehr Klarheit für Autofahrer

Neu ist auch, dass sich künftig der Oberste Gerichtshof mit solchen Fällen befassen kann. Das ist wichtig, weil dadurch eine einheitlichere Linie in ganz Österreich entstehen kann. Für Verbraucher bedeutet das vor allem mehr Sicherheit.

Die Änderung ist deshalb so bedeutsam, weil sie ein Problem an der Wurzel trifft. Nicht jeder kurze Halt darf zum lukrativen Einschüchterungsmodell werden. Ein Rechtssystem ist nicht dafür da, normale Autofahrer mit Drohbriefen unter Druck zu setzen.

Der kritische Punkt bleibt aber: Dass erst jetzt ernsthaft gegengesteuert wird, zeigt auch, wie lange diese Praxis laufen konnte. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schlag gegen die Parkplatz-Abzocke. Es kommt nur reichlich spät – und ist damit auch ein stilles Eingeständnis, dass manche mit der Angst ganz normaler Autofahrer über Jahre sehr gut verdient haben.

 

Quellen: pnp.de, arbeiterkammer.at

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