Kater, Krawall und Konsequenzen: Firmen-Wiesn kein rechtsfreier Raum

Veröffentlicht am: 07.Oktober.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Bild: FooTToo / shutterstock.com

Ausnahmezustand auf der Theresienwiese? Nur scheinbar

Die Maß ist voll – und zwar schneller als gedacht. Gerade auf der Firmen-Wiesn, wenn Kollegen und Vorgesetzte gemeinsam am Tisch sitzen, lauert das Chaos oft näher als das nächste Hendl. Aber Achtung: Nur weil die Stimmung ausgelassen ist und die Chefin plötzlich mit dem Personal tanzt, heißt das noch lange nicht, dass das Arbeitsrecht Urlaub hat.

Der Münchner Arbeitsrechtler Thomas Etzel bringt es im Gespräch mit der SZ auf den Punkt: „Die Wiesn ist kein arbeitsrechtsfreier Raum, Alkohol hin oder her.“ Wer also glaubt, im Bierzelt herrsche Narrenfreiheit, irrt gewaltig. Und der Kater am nächsten Tag? Der hat nicht nur Kopfschmerzen im Gepäck – sondern möglicherweise auch Lohnabzug.

Wenn die Maß zur Abmahnung wird

Klar, wer trinkt, wird locker – aber wer zu locker wird, riskiert mehr als nur einen peinlichen Auftritt. Beleidigungen, plumpe Anmachen oder körperliche Eskalationen sind auch auf der Wiesn nicht entschuldbar – selbst wenn der Chef vorher großzügig Biermarken verteilt hat.

Etzel warnt: „Wenn ich vom Arbeitgeber drei oder vier Maß spendiert bekomme und danach im Zelt randaliere, kann ich nicht sagen: Mein Chef hat mir die Marken doch gegeben.“

Das bedeutet: Eigenverantwortung bleibt – auch mit Alkohol im Blut. Wer über die Stränge schlägt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall einer Kündigung rechnen.

Und wer sich am Tag danach mit einem Brummschädel krank meldet? Hat laut Etzel keinen Anspruch auf Gehalt, wenn der Ausfall auf selbstverschuldeten Alkoholmissbrauch zurückzuführen ist.

Chef, Hilfe! Aber bitte nicht mit dem Maßkrug

Auch Führungskräfte haben auf der Wiesn eine gewisse Verantwortung – zumindest so lange, bis es gefährlich wird. Etzel erklärt: „Wenn zwei kräftige Kollegen mit den Maßkrügen in der Hand aufeinander losgehen, muss sich der schmächtige Chef nicht dazwischenwerfen.“

Das heißt: Die Fürsorgepflicht hat Grenzen – besonders, wenn der Vorgesetzte sich selbst in Gefahr bringen müsste. Trotzdem gilt: Wenn es bei der Feier regelmäßig zu solchen Vorfällen kommt, sollte das Betriebsklima ganz grundsätzlich auf den Prüfstand. Denn wer sich auf Firmenkosten sinnlos betrinkt und andere belästigt oder angreift, hat offensichtlich nicht nur ein Alkoholproblem, sondern auch ein strukturelles.

Und was ist jetzt die Lehre daraus?

Die Firmen-Wiesn ist kein rechtsfreier Raum und kein Ausnahmezustand – sie ist ein Spiegelbild der Unternehmenskultur. Wer hier entgleist, zeigt oft nur, was im Büro schon lange unter der Oberfläche brodelt.

Wer also seine Grenzen nicht kennt, zeigt damit mehr als schlechte Tischmanieren – er outet sich als Risiko für das ganze Team. Ein einziger Abend kann ausreichen, um Vertrauen, Ansehen und sogar den Arbeitsplatz zu verlieren.

Darum gilt: Feiern – ja. Aber mit Anstand. Und wer es doch nicht lassen kann, sollte zumindest genug sparen, um sich den nächsten Tag unbezahlt freizunehmen.

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