Gericht bremst Bahn aus: Ticket nur gegen Handynummer? Unzulässig!
Wer fährt, muss nicht seine Daten abliefern
Wer im Zug sitzt, will ankommen – nicht ausgefragt werden. Doch genau das war bei der Deutschen Bahn bis Ende 2024 Praxis: Wer einen Sparpreis oder Supersparpreis kaufen wollte, musste seine E-Mail-Adresse oder Handynummer preisgeben – selbst am Schalter. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein Machtwort gesprochen: Das geht zu weit.
Laut Urteil (Az.: 6 UKI 14/24) darf die Bahn den Ticketkauf nicht an die Angabe persönlicher Kontaktdaten koppeln. Und zwar weder im Internet noch am Automaten oder Schalter. Das Gericht stellt klar: Die Zwangsabfrage verstößt gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Datenschutz schlägt Marketingstrategie
Die Bahn hatte ihre Praxis im Dezember 2024 nach Kritik von Datenschützern und Fahrgastverbänden teilweise zurückgenommen. Doch die Verbraucherzentrale ließ nicht locker – und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Das OLG Frankfurt urteilte nun, dass die Datenabfrage nicht freiwillig sei, sondern faktisch erzwungen werde. Und das sei mit den Grundprinzipien des Datenschutzes unvereinbar.
Besonders brisant: Das Gericht betont die marktbeherrschende Stellung der Bahn. Heißt: Wer Bahn fährt, hat kaum eine echte Alternative. Genau deshalb wiegt der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung schwer. Es reiche nicht, wenn die Bahn einfach nur effizienter arbeiten oder mehr Werbung machen wolle. Komfort für das Unternehmen sei kein Grund, die Rechte der Kunden auszuhebeln.
Papier bleibt Pflicht – und das ist gut so
Das Urteil sichert nicht nur die Freiheit der Kunden, ohne digitale Spur Bahn zu fahren, sondern bewahrt auch ein Stück analoge Lebensrealität. Denn: Die Bahn muss weiterhin Tickets auf Papier anbieten – ohne digitale Schnüffelei, ohne App-Zwang, ohne Datensammlung.
Das Gericht macht deutlich, dass digitale Bequemlichkeit kein Freibrief ist, um mit personenbezogenen Daten sorglos umzugehen. Ein Sparpreisticket ist kein Abo, und wer reist, muss sich nicht gläsern machen. Kunden dürfen entscheiden, ob und wann sie Daten preisgeben – nicht der Ticketautomat.
Datenschutz-Harakiri im Sparpreismantel
Applaus für dieses Urteil! Man kauft ein Ticket, keinen digitalen Vertrag mit Datenspende. Für die Bahn ist es natürlich bequemer, alle Kunden im System zu haben – für Marketing, für Kundenbindung, für glatte Prozesse. Aber Datenschutz ist kein Komfortproblem, sondern ein Grundrecht. Dass ein Staatsunternehmen das vergisst, ist mehr als peinlich – es ist bedenklich. Wer fahren will, soll das dürfen – ohne seine Handynummer an den Konzernaltar zu hängen. Punkt.
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