Geklickt, gekündigt, gefeuert: Wie ein Online-Fragebogen den Job kostete

Veröffentlicht am: 17.Dezember.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
Avatar-Foto
Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Krank per Mausklick – und plötzlich arbeitslos

Krank melden vom Sofa aus – klingt nach moderner Bequemlichkeit in digitalen Zeiten. Ein paar Klicks, ein Online-Formular, ein Attest per Mail. Kein Arztbesuch, keine Wartezeit, kein Smalltalk im Wartezimmer. So dachte sich das wohl auch ein IT-Berater, der sich im Sommer 2024 für eine Online-Krankschreibung entschied – allerdings ohne jeglichen Kontakt zu einem Arzt. Das kostete ihn am Ende nicht nur das Krankengeld, sondern auch seinen Job.

Denn die „Krankschreibung“ stammte aus einer Online-Plattform, die lediglich einen Fragebogen auswertete – und das Attest war entsprechend gekennzeichnet: „Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen“. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Denn juristisch gesehen reicht das nicht, um eine echte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darzustellen. Das Urteil dazu fiel jetzt: Fristlose Kündigung – rechtskräftig.

 

Gericht sieht schweren Vertrauensbruch

Während das Arbeitsgericht Dortmund zunächst noch milde gestimmt war und eine Abmahnung für ausreichend hielt, war das Landesarbeitsgericht Hamm deutlich weniger nachsichtig: Der Arbeitnehmer habe bewusst seinen Arbeitgeber über die Art der Krankschreibung getäuscht – und damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört. Für das Gericht war das ein klarer Kündigungsgrund.

Der Arbeitgeber hatte den Braten übrigens nicht mal selbst gerochen. Ein Kollege stutzte über den Hinweis auf dem Attest, meldete es der Personalabteilung – und der Stein kam ins Rollen. Für den Arbeitnehmer war das mehr als ärgerlich: Mit einem Monatsgehalt von über 5.000 Euro ist der Verlust des Jobs nicht nur ein juristisches, sondern auch ein finanzielles Desaster.

 

Die Warnung war da – nur keiner hat sie gelesen

Noch brisanter: Die Plattform, über die das Attest erstellt wurde, warnte ihre Kunden sogar – ganz offiziell. Wer sich ohne Arztkontakt eine AU-Bescheinigung holt, solle vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber abklären, ob das überhaupt akzeptiert wird. Und falls nicht? Dann gibt’s wenigstens das Geld zurück. Dass dieser Warnhinweis offenbar überlesen wurde, macht die Sache nicht besser.

Denn das zeigt: Hier wurde nicht nur ein Gesetz verletzt, sondern auch mit Ansage gehandelt. Selbstverständlich ist nicht jeder Online-Dienst automatisch problematisch – aber wenn schon die Betreiber selbst zu Vorsicht mahnen, sollte man hellhörig werden.

 

Krank ist nicht gleich krank – und Online ist nicht gleich gültig

Was bleibt, ist eine klare Botschaft an alle Arbeitnehmer: Eine Krankschreibung ist mehr als nur ein Stück Papier. Es geht um Vertrauen. Und um den Nachweis, dass eine echte ärztliche Einschätzung stattgefunden hat. Ein Online-Attest kann völlig legal sein – wenn es auf einer echten ärztlichen Konsultation beruht, sei es per Video, Telefon oder in der Praxis. Aber ein reines Formular auszufüllen, ist keine medizinische Untersuchung – sondern ein Spiel mit dem Feuer.

 

Unsere Einordnung

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Wer beim Thema Krankschreibung trickst, riskiert mehr als nur eine Abmahnung. Vor allem in Zeiten, in denen Unternehmen auf Verlässlichkeit angewiesen sind, ist das Vertrauensverhältnis zur Belegschaft ein hohes Gut. Da hilft auch kein schlauer Mausklick – sondern nur gesunder Menschenverstand.

 

Quelle: HNA.de

Hast du eine Kündigung wegen eines Online-Fragebogens erhalten? Kontaktiere uns jetzt für eine rechtliche Beratung und sichere deine berufliche Zukunft!

Zum Festpreis 169 EURO (brutto)