Chef außer Kontrolle – Muss ich mir das Anschreien gefallen lassen?

Veröffentlicht am: 29.Juli.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 2 Min.
Avatar-Foto
Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Wenn die Stimme lauter wird als die Argumente

Ein stressiger Tag im Büro, das Projekt läuft nicht rund – und plötzlich brüllt der Chef los. Kommt Ihnen das bekannt vor? Für viele Arbeitnehmer ist das Alltag: Vorgesetzte, die mit Druck, Lautstärke und harschen Worten führen. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Die Antwort ist klarer als man denkt: Nein, der Chef darf nicht einfach drauflosbrüllen. Kritik? Ja. Klartext? Gerne. Aber bitte sachlich – so will es das Arbeitsrecht. Denn der Ton macht nicht nur die Musik – er entscheidet auch über das Betriebsklima und die Gesundheit der Beschäftigten.

Wütender Chef? Auch rechtlich heikel!

Laut werden, beleidigen oder im Ton vergreifen – das ist mehr als schlechter Führungsstil. Es verletzt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der seine Mitarbeitenden vor physischen wie psychischen Schäden schützen muss. Wer jedoch ständig angebrüllt wird, kann kann in der Folge unter Schlaflosigkeit, Nervosität und sogar Angstzuständen leiden.

Klar ist: Kritik gehört zum Job dazu. Aber sie muss respektvoll und konstruktiv bleiben. Lautstärke, Einschüchterung oder gar Beleidigungen sind keine Führungsinstrumente – sie sind schlicht inakzeptabel. Und unter Umständen sogar strafbar.

Was tun, wenn der Chef aus der Rolle fällt?

Wer angeschrien wird, sollte nicht schweigen. Wichtig ist: Ruhe bewahren und dokumentieren. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit, Wortlaut und mögliche Zeugen. Diese Aufzeichnungen können im Streitfall Gold wert sein.

Der nächste Schritt: Das Gespräch suchen. Weisen Sie den Vorgesetzten ruhig, aber bestimmt darauf hin, dass der Ton unangemessen war. Und bitten Sie um sachliche Kommunikation. Keine Wirkung? Dann hilft oft ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder der Personalabteilung.

Wird es unerträglich, können Beschäftigte auch verlangen, dass das Unternehmen gegen die betreffende Führungskraft einschreitet. Auch wenn das häufig schwierig ist – rechtlich steht der Arbeitnehmer nicht allein da. Wiederholte Schikanen und Beleidigungen können ein Fall für die Arbeitsgerichte werden.

Beleidigungen sind nicht nur ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag – sie sind auch nach dem Strafgesetzbuch relevant. Bei wüsten Beschimpfungen kann unter Umständen sogar Anzeige erstattet werden.

Chef ist nicht gleich König

Laut werden, brüllen, schikanieren – das ist kein Führungsstil, das ist Machtdemonstration auf Kosten der Mitarbeitenden. Respekt ist keine Option – sondern Pflicht. Wer als Chef so agiert, sollte lieber einen Coaching-Kurs besuchen, als ein Team führen. Die gute Nachricht: Arbeitnehmer müssen sich das nicht gefallen lassen. Die schlechte: Viele tun es trotzdem – aus Angst vor beruflichen Nachteilen.

Du musst dir das Anschreien vom Chef nicht gefallen lassen. Buche jetzt eine Beratung und erfahre deine rechtlichen Möglichkeiten!

Zum Festpreis 169 EURO (brutto)