Ampel macht Rückzieher: Banken müssen Belege weiterhin 10 Jahre aufbewahren

Veröffentlicht am: 11.August.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Kehrtwende in Berlin – alte Frist bleibt

Eigentlich war alles schon beschlossen: Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute sollten Buchungsbelege künftig deutlich kürzer aufbewahren müssen. Die Ampel-Regierung wollte so Bürokratie abbauen und die Wirtschaft entlasten. Doch jetzt kam die politische Vollbremsung. Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung, dass die Aufbewahrungsfrist doch bei zehn Jahren bleibt.

Offizielle Begründung: Nur mit so langen Fristen könne man große Steuerbetrugsfälle auch in Zukunft wirksam verfolgen. Besonders genannt werden die Skandale um „Cum-Cum“ und „Cum-Ex“ – Finanztricks, bei denen der Staat um Milliarden geprellt wurde.

Lektion aus einem Milliardenbetrug

Wer sich noch an Cum-Ex erinnert, weiß, wie perfide diese Deals waren: Banken, Fonds und Investoren schoben Aktien und Dividendenansprüche rund um den Dividendenstichtag so hin und her, dass Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet wurden – für Steuern, die nie gezahlt worden waren.

Der Schaden für den deutschen Fiskus: Milliarden. Die Ermittlungen zogen sich über Jahre hin, weil die Geschäfte extrem verschachtelt waren. Erst 2021 entschied der Bundesgerichtshof endgültig, dass Cum-Ex strafbar ist. Ohne eine lange Aufbewahrungsfrist wären viele entscheidende Belege längst im Schredder gelandet.

Katastrophale Fehlentscheidung“ korrigiert

Die frühere Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker hatte die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfrist schon früh kritisiert. Sie sprach von einer „katastrophalen Fehlentscheidung“. Ohne ausreichend lange Speicherfristen könnten komplexe Steuerhinterziehungen schlicht nicht mehr vollständig aufgeklärt werden.

Dass die Regierung nun zurückrudert, sieht Brorhilker als Beweis dafür, dass öffentlicher Druck Wirkung zeigen kann. Tatsächlich hatten Medienberichte und Kommentare aus der Finanzaufsicht immer wieder darauf hingewiesen, wie gefährlich die Verkürzung wäre.

Was sich jetzt ändert – und was nicht

Die ursprünglich verkürzten Fristen waren Anfang 2025 in Kraft getreten. Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute sollte die Umstellung Anfang 2026 folgen. Mit der neuen Entscheidung bleibt es aber bei den bisherigen zehn Jahren.

Für die Finanzbranche bedeutet das zwar weiterhin hohe Archiv- und IT-Kosten – doch aus Sicht von Ermittlern und Steuerfahndern ist es ein unverzichtbares Werkzeug. Denn gerade bei internationalen Finanztransaktionen braucht es oft Jahre, um verdächtige Ströme zu rekonstruieren.

Kritiker der Verlängerung argumentieren, dass gerade kleinere Institute durch lange Aufbewahrungsfristen finanziell belastet werden. Doch Befürworter sehen das anders: Die Kosten für Archive sind verschwindend gering im Vergleich zu den Schäden, die durch Steuertricks wie Cum-Ex entstehen.

Kehrtwende war überfällig

Eine Verkürzung der Fristen hätte in erster Linie denen geholfen, die auf Zeit spielen – und das sind selten die Ehrlichen. Wer in Cum-Ex-Manier Milliarden abgreift, verlässt sich darauf, dass Beweise irgendwann verschwinden. Das darf nicht passieren. Zehn Jahre sind nicht zu lang, sondern realistisch. In einer Welt, in der Finanztransaktionen per Mausklick um den Globus wandern, braucht auch die Justiz Zeit, um Schritt zu halten. Und wenn ein paar Banker und Versicherer dafür mehr Speicherplatz kaufen müssen – bitte sehr.

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