Airlines vor Gericht: Jetzt wackelt ein besonders lukratives Handgepäck-Prinzip
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Billigflieger verkaufen seit Jahren das gleiche Versprechen: möglichst günstig von A nach B. Das Problem beginnt oft erst nach dem Klick auf den vermeintlich niedrigen Preis. Denn dann tauchen Zusatzkosten auf, die viele Reisende erst im Buchungsprozess oder spätestens am Gate richtig spüren. Ein besonders sensibles Thema ist dabei das Handgepäck. Genau an dieser Stelle hat ein deutsches Gericht nun eine Grenze gezogen – und das könnte für die Branche unangenehm werden.
Aus dem Schnäppchen wird oft eine Rechenaufgabe
Viele Fluggesellschaften arbeiten mit einem Tarifmodell, das auf den ersten Blick attraktiv wirkt. Der Basispreis ist niedrig, alles Weitere kostet extra. Das betrifft nicht nur Sitzplätze oder bevorzugtes Einsteigen, sondern eben auch Gepäck, das für viele Menschen zu einer normalen Reise selbstverständlich dazugehört.
Im verhandelten Fall gegen die Billig-Airline Vueling ging es um eine Regelung, nach der kostenlos nur ein sehr kleines Gepäckstück mitgenommen werden durfte. Wer darüber hinaus ein größeres Stück für die Kabine brauchte, sollte zusätzlich zahlen. Dagegen ging der Verbraucherzentrale Bundesverband vor. Das Oberlandesgericht Hamm stellte sich nun auf die Seite der Verbraucherschützer und machte deutlich: Ein übliches Handgepäckstück kann nicht einfach als beliebig bepreistes Extra behandelt werden.
Das Gericht setzt einen wichtigen Maßstab
Die Entscheidung ist deshalb bemerkenswert, weil sie eine Frage berührt, die Millionen Flugreisende betrifft. Was gehört eigentlich zum Ticketpreis? Nach Auffassung des Gerichts ist Handgepäck jedenfalls dann Teil der normalen Beförderung, wenn es sich in einem vernünftigen Rahmen bewegt. Es geht also nicht um überladene Koffer oder halbe Umzüge für die Kabine, sondern um das, was Menschen auf einer üblichen Reise bei sich haben: Kleidung, Dokumente, Technik, Medikamente oder Dinge für einen kurzen Aufenthalt.
Damit trifft das Urteil einen wunden Punkt vieler Billigflugmodelle. Denn gerade dort wird seit Jahren mit Mini-Grundpreisen gearbeitet, während wichtige Bestandteile der Reise in kostenpflichtige Einzelbausteine zerlegt werden. Für Verbraucher wirkt das oft wie ein günstiger Einstieg mit teurem Nachschlag.
Der nächste Streit ist schon programmiert
Die Bedeutung der Entscheidung reicht weit über einen einzelnen Anbieter hinaus. Weitere Verfahren gegen andere Airlines laufen bereits. Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck. Verbraucherschützer versuchen schon länger, einheitlich durchzusetzen, dass normales Handgepäck nicht aus dem Standardangebot herausgerechnet werden darf.
Das ist kein Nebenthema. Für viele Fluggesellschaften sind solche Zuschläge wirtschaftlich interessant. Gerade deshalb wird um jede Formulierung, jedes Maß und jedes Kilo so hart gerungen. Solange die Regeln unklar bleiben, profitieren meist die Anbieter – und die Reisenden stehen mit Unsicherheit, Diskussionen am Gate und zusätzlichen Kosten da.
Brüssel streitet, die Reisenden zahlen
Parallel dazu wird in der EU erneut über Fluggastrechte verhandelt. Dabei geht es auch um die Frage, welche Leistungen im Ticket enthalten sein müssen. Genau hier zeigt sich das Grundproblem: Unklare Regeln laden dazu ein, Selbstverständlichkeiten in Einnahmequellen umzuwandeln.
Am Ende geht es also nicht nur um Taschen und Trolleys. Es geht um Ehrlichkeit beim Preis. Wer einen Flug anbietet, sollte nicht so kalkulieren, dass normale Reisegewohnheiten erst nachträglich zur Kostenfalle werden.
Quelle: t-online.de
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