Gericht gegen YouTube: 10 Sekunden Werbung-Hinweis reichen eben nicht

Veröffentlicht am: 19.März.2026Kategorien: Rechtliches, Tech & E-CommerceLesezeit: 2 Min.
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Hakan Tok schreibt Artikel zu technischen Themen im Blog Recht 24/7 Love & Law.

Bild: gguy / Shutterstock.com

Werbung auf YouTube soll auffallen – und nicht irgendwo kurz aufblitzen, damit es juristisch irgendwie gerade noch passt. Genau darum geht es in einem Urteil des Landgerichts Bamberg. Die Richter haben klargemacht: Ein kurzer Hinweis am Anfang eines gesponserten Videos reicht nicht aus, wenn Zuschauer den Werbecharakter nicht wirklich klar erkennen können.

Wie das Portal heise online berichtet, wurde der Fall durch ein Video eines sogenannten Finfluencers – die Bezeichnung ist ein Kofferwort aus Finance und Influencer – ausgelöst. Darin ging es um eine Broker-App, also um ein Angebot, mit dem Nutzer Aktien und andere Geldanlagen handeln können. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin ein Problem: Das Video war offenbar bezahlt, aber die Kennzeichnung war aus ihrer Sicht nicht deutlich genug.

Der Hinweis war da – aber offenbar viel zu schwach

Zwar wurde zu Beginn des Videos eingeblendet: „Enthält bezahlte Werbung“. Doch dieser Hinweis war nur rund zehn Sekunden zu sehen. Nach Auffassung des Gerichts ist das zu wenig. Dazu kam noch ein weiterer Punkt: In der Videobeschreibung wurde zwar auf ein Sponsoring hingewiesen, der eigentliche Sponsor wurde aber nicht konkret genannt.

Genau das ist der Knackpunkt. Zuschauer sollen nicht rätseln müssen, ob sie gerade neutrale Information sehen oder eine bezahlte Empfehlung. Wer ein Video schaut, muss ohne Mühe erkennen können, dass hier wirtschaftliche Interessen mitspielen. Und zwar nicht versteckt, nicht halbherzig und nicht nur für einen kurzen Moment.

Warum das Urteil brisant ist

Das Landgericht Bamberg sieht darin einen Verstoß gegen den Digital Services Act, also das europäische Regelwerk für digitale Plattformen. Im Urteil heißt es sinngemäß, der werbliche Charakter sei nicht „hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht“ worden. Das ist eine Formulierung, die aufhorchen lässt. Denn sie zeigt: Es reicht künftig wohl nicht mehr, Werbung einfach irgendwo unterzubringen. Sie muss so gekennzeichnet sein, dass normale Nutzer sie wirklich verstehen.

Für YouTube und viele Creator ist das heikel. Denn gesponserte Inhalte gehören längst zum Alltag auf der Plattform. Wenn Gerichte jetzt strengere Maßstäbe anlegen, könnte das viele bisher übliche Kennzeichnungen ins Wanken bringen.

Kritische Einschätzung

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. YouTube hat bereits erklärt, man wolle die Einzelheiten prüfen und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Ganz erledigt ist die Sache also noch nicht.

Trotzdem ist die Richtung klar: Wer bezahlt wird, muss das offen und sauber sagen. Alles andere wirkt wie Werbung mit Tarnkappe. Und genau diese halbgraue Influencer-Welt, in der am Ende jeder alles „nur empfohlen“ haben will, dürfte rechtlich langsam deutlich ungemütlicher werden.

 

Quelle: heise.de

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