20 Euro Strafe – Schüler streiken trotzdem gegen Wehrpflicht

Veröffentlicht am: 13.März.2026Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Nora Wölflick schreibt über interessante, aktuelle Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Bild: Wenig Boese / Shutterstock.com

Am Eschbach-Gymnasium in Stuttgart zeigt sich gerade, wie schnell politischer Protest im Schulalltag teuer werden kann. Wie der SWR berichtet, bekamen mehrere Jugendliche, die beim “Schulstreik gegen Wehrpflicht” mitgemacht haben, Post vom Ordnungsamt. Darin: eine Verwarnung und 20 Euro Verwarnungsgeld. Der Vorwurf ist schlicht – unentschuldigtes Fehlen im Unterricht. Die eigentliche Debatte dahinter ist es nicht. Denn der Fall wirft eine unangenehme Frage auf: Wie viel politisches Engagement hält Schule aus, wenn es nicht nach Unterrichtsschluss stattfindet?

Der Protest kam nicht überraschend

Der erste Streik fand am 5. Dezember statt, parallel zur Zustimmung des Bundestags zum neuen Wehrdienstgesetz. Auch in Stuttgart schlossen sich Schüler der Aktion an. Einer von ihnen ist der 16-jährige Marco. Er sagt: “Weil der Schulstreik für uns ein Weg ist, um das Thema in die Medien zu bringen. Um zu zeigen, dass wir nicht gezwungen werden wollen, in eine Armee zu gehen.”

Dass der Protest nicht folgenlos bleiben würde, war den Beteiligten bewusst. Marco fehlte nach eigenen Angaben mehrere Stunden. Der Schüler macht klar: “Wir wissen, dass wir die Schulpflicht bewusst verletzt haben.” Gerechnet habe man mit Gesprächen, vielleicht mit schulischen Maßnahmen. Dass daraus ein Verfahren beim Ordnungsamt werden würde, traf viele offenbar härter als gedacht.

Die Schule und die Behörden zeigen klare Kante

Nach dem ersten Streik wurden mehrere Jugendliche laut Marco zur Schulleitung bestellt. Dort sei auch vor “massiven Konsequenzen” gewarnt worden, sollte sich der Fall wiederholen. Wenig später verschickte die Bußgeldstelle die Verwarnungen. Die Stadt Stuttgart bestätigte, dass solche Bescheide ausgesprochen wurden.

Auch die Linie der Behörden ist eindeutig: Eine Demonstration gilt nicht als Entschuldigungsgrund. Der Landesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung, Gerhard Brand, verteidigt das Vorgehen mit den Worten: “Das war ein Schwänzen mit Ansage, das ist dann eine andere Hausnummer.”

Der zweite Streik zeigt, worum es wirklich geht

Trotzdem fehlten einige Schüler beim nächsten Protest erneut im Unterricht. Marco beschreibt die Haltung dahinter so: “Wir wollten uns davon nicht einschüchtern lassen, wir wollten der Schulleitung nicht die Genugtuung geben”. Andere blieben aus Sorge vor neuen Sanktionen lieber in der Klasse.

Genau an diesem Punkt wird der Fall politisch. Natürlich braucht Schule Regeln. Aber Demokratie besteht nicht nur daraus, Regeln zu befolgen. Sie lebt auch davon, dass junge Menschen widersprechen, unbequem werden und Haltung zeigen. Wer Schüler bei politischem Protest nur als Ordnungsproblem behandelt, hat vielleicht die Schulpflicht verteidigt – aber wenig dafür getan, demokratisches Denken wirklich ernst zu nehmen.

 

Quelle: swr.de

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