Pfändung auf dem Rollfeld: Wegen 355 Euro gerät Ryanair in Österreich unter Druck
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Es klingt wie eine Szene aus einem schlechten Film: Eine Ryanair-Maschine landet, die Crew denkt an den nächsten Start – und dann taucht plötzlich ein Gerichtsvollzieher auf. Der Grund war keine Millionenforderung, sondern gerade einmal 355,02 Euro. Genau dieser vergleichsweise kleine Betrag führte in Österreich zu einem Vorgang, der für die Airline schnell sehr groß wurde.
Hinter dem Fall steckt eine Flugverspätung, eine offene Zahlung und am Ende eine Maßnahme, die vor allem eines zeigt: Auch kleine Forderungen können für große Unternehmen unangenehm werden, wenn sie nicht beglichen werden.
Der Ausgangspunkt: Ein verspäteter Flug nach Mallorca
Der Fall beginnt am 11. Juli 2024. Ein Flug von Linz nach Mallorca hob nicht wie geplant um 8.20 Uhr ab, sondern erst um 13 Uhr. Für eine betroffene Passagierin hatte das spürbare Folgen. Ihr stand wegen der starken Verspätung eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu. Außerdem soll sie kurzfristig einen anderen Flug gebucht haben, um doch noch rechtzeitig ihr Ziel zu erreichen. Auch diese Mehrkosten hätten nach den Berichten übernommen werden müssen.
Doch genau das geschah offenbar nicht. Ryanair soll lediglich den Preis der ursprünglichen Buchung zurückgezahlt haben. Der restliche Betrag blieb offen.
Anwalt zieht die Sache konsequent durch
Der Anwalt Georg Wageneder wollte sich damit nicht zufriedengeben. Gegenüber der Zeitung “Heute” sagte er: “aber sie haben nicht gezahlt”. Weil die Zahlung ausblieb, ließ er die Forderung gerichtlich absichern und setzte dann auf Zwangsvollstreckung.
Der nächste Schritt war ungewöhnlich, aber wirksam. Gemeinsam mit einem Gerichtsvollzieher fuhr er zum Flughafen Linz, als eine Ryanair-Maschine dort landen sollte. Vor Ort sollte die offene Summe eingetrieben werden. Doch weder aus der Crew noch aus dem Umfeld der Airline wurde der Betrag direkt bezahlt.
Damit stand plötzlich das zur Verfügung, was überhaupt greifbar war: das Flugzeug selbst.
Die Maschine wurde zum Druckmittel
Weil Ryanair am Flughafen Linz offenbar kaum anderes pfändbares Vermögen hatte, wurde die Boeing zum Ziel der Maßnahme. Der Gerichtsvollzieher brachte ein Siegel an der Maschine an. Wageneder erklärte dazu: “Grundsätzlich kann alles von Wert gepfändet werden”.
Wichtig dabei: Das Flugzeug durfte zunächst weiter betrieben werden. Es konnte also wieder starten. Frei darüber verfügen kann die Airline aber nicht mehr ohne Weiteres. Sollte weiter nicht gezahlt werden, könnte die Lage bei einer späteren Landung in Österreich ernster werden.
Aus 355 Euro wurden fast 900
Inzwischen ist der Betrag laut Berichten auf 892,62 Euro gestiegen. Dazu führten Zinsen und Kosten der Vollstreckung. Ryanair bestreitet allerdings den Vorgang. Ein Sprecher sagte: “Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet”.
Gerade das macht den Fall so bemerkenswert. Nicht die Höhe der Forderung ist entscheidend, sondern die Signalwirkung. Wenn ein Konzern wegen ein paar Hundert Euro so weit getrieben werden muss, läuft etwas schief. Wer bei berechtigten Ansprüchen auf Zeit spielt, spart am Ende vielleicht am falschen Ort – und zahlt dann nicht nur Geld, sondern auch mit seinem Ruf.
Quellen: n-tv.de
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