34 Jahre Uni – und dann kein Wohngeld mehr: Gericht setzt klare Grenze
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Ein Leben als Dauerstudent – und plötzlich ist Schluss mit der Unterstützung. Ein Mann aus Schleswig-Holstein war über drei Jahrzehnte an der Universität eingeschrieben, zuletzt in einem Zweitstudium. Für sein Eigenheim erhielt er mehrere Jahre Wohngeld. Wie der NDR berichtet, scheiterte er nun vor dem Verwaltungsgericht Schleswig, nachdem die Zahlungen 2022 eingestellt wurden. Die Richter entschieden: Nach 68 Semestern ist die Grenze erreicht.
Der heute über 60-Jährige hatte zunächst fast drei Jahrzehnte Volkswirtschaftslehre studiert und 2016 seinen Abschluss gemacht. Anschließend schrieb er sich erneut ein, diesmal für Philologie. Während dieser Zeit bekam er rund fünf Jahre lang einen Zuschuss zu seinen Wohnkosten. Als die Behörde die Leistung stoppte, zog er vor Gericht – ohne Erfolg.
Kein Daueranspruch auf Unterstützung
Wohngeld ist eine Hilfe für Menschen mit geringem Einkommen, damit sie ihre Miete oder Belastungen fürs Eigenheim tragen können. Maßgeblich sind finanzielle Verhältnisse und Wohnsituation. Ein Studium schließt den Bezug nicht automatisch aus.
Doch im konkreten Fall sah das Gericht die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Bei insgesamt 68 Semestern könne nicht mehr von einem ernsthaft betriebenen und auf Abschluss ausgerichteten Studium ausgegangen werden. Entscheidend war also nicht allein die Einschreibung, sondern die Frage, ob noch ein klarer Bildungszweck erkennbar ist.
Hinzu kam: Dem Kläger sei es zuzumuten, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern. Wer arbeitsfähig ist, müsse grundsätzlich auch selbst für Miete und laufende Kosten aufkommen.
Zweitstudium unter besonderer Beobachtung
Eine wichtige Rolle spielte, dass es sich um ein weiteres Studium nach bereits erreichtem Abschluss handelte. Weiterbildung ist erlaubt und gesellschaftlich erwünscht. Doch staatliche Leistungen sind kein Selbstläufer, wenn jemand nach Jahrzehnten an der Hochschule erneut beginnt.
Zwar gibt es keine starre Höchstdauer für ein Studium im Wohngeldrecht. Trotzdem orientieren sich Gerichte an der Frage, ob ein Studium noch zielgerichtet verfolgt wird oder eher zu einem Dauerzustand geworden ist. Genau hier zog das Gericht die Linie.
Eigenverantwortung statt Endlosschleife
Das Urteil macht deutlich: Sozialleistungen sind keine Dauerlösung für ein unbegrenzt verlängertes Studentenleben. Irgendwann überwiegt die Erwartung, dass jemand selbst für seinen Unterhalt sorgt – besonders nach einem bereits erworbenen Hochschulabschluss.
Der Fall ist außergewöhnlich, weil kaum jemand über so viele Semester eingeschrieben bleibt. Dennoch hat die Entscheidung Signalwirkung. Sie zeigt, dass Gerichte genau prüfen, ob staatliche Unterstützung noch ihrem Zweck entspricht.
Ein kritischer Blick
Bildung darf kein Privileg sein, das nur Jüngeren offensteht. Auch ein später Neuanfang verdient Respekt. Doch ebenso gilt: Öffentliche Mittel sind begrenzt und sollen Übergänge erleichtern, nicht Lebensmodelle auf unbestimmte Zeit absichern.
Das Gericht hat sich klar positioniert – zugunsten der Eigenverantwortung. Ob das hart wirkt oder konsequent, hängt vom Blickwinkel ab. Sicher ist nur: Wer studiert, kann auf Unterstützung hoffen. Aber nicht grenzenlos – und schon gar nicht für immer.
Quelle: ndr.de
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