„500 Produkte dauerhaft günstiger!“ – Lidl verliert Prozess um Werbeversprechen

Veröffentlicht am: 20.Februar.2026Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Nora Wölflick schreibt über interessante, aktuelle Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Bild: daily_creativity / Shutterstock.com

Das klang wie ein echter Knaller für alle, die beim Einkaufen jeden Euro umdrehen: „500 Produkte dauerhaft günstiger“. Lidl packte den Slogan im Mai 2025 groß auf seine Werbung und setzte noch einen drauf: Es sei die „größte Preissenkung aller Zeiten“. Für viele Menschen bedeutet so ein Satz ganz automatisch: Wenn ich morgen in meinen Lidl um die Ecke gehe, finde ich dort eine riesige Menge an Artikeln, die spürbar weniger kosten – und zwar nicht nur für eine Woche, sondern dauerhaft.

Wie der SWR berichtet, hat das Landgericht Heilbronn dem Ganzen jetzt einen Riegel vorgeschoben. Die Verbraucherzentrale Hamburghatte geklagt und bekam recht: Die Aktion sei irreführend, Lidl darf diese Werbung so nicht fortsetzen. Fällt das Urteil endgültig, drohen bei Verstößen Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro.

Der Kernfehler: „500“ klang nach jeder Filiale – war aber bundesweit zusammengezählt

Im Mittelpunkt stand die Frage: Was versteht ein normaler Kunde, wenn er „500 Produkte dauerhaft günstiger“ liest? Das Gericht meint: Man konnte davon ausgehen, dass in jeder einzelnen Filiale 500 Produkte günstiger sind. Das wäre ein echter Hammer, denn Lidl hat in Deutschland rund 3.700 Filialen.

Tatsächlich, so die Kritik, gab es die „500“ nicht pro Markt, sondern über alle Filialen verteilt. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Denn ein Kunde kauft nicht „Deutschland“, er kauft in seiner Filiale. Wenn die Zahl also nur eine bundesweite Gesamtrechnung ist, wirkt der Vorteil in der eigenen Einkaufsrealität schnell deutlich kleiner, als das Plakat verspricht.

Zählweise wie beim Taschenspieler: Ein Joghurt wird zu mehreren „Produkten“

In der Verhandlung ging es auch darum, wie Lidl gezählt haben soll. Beispiel: Joghurt. Wenn es eine Marke gibt und jede Geschmacksrichtung (Erdbeere, Vanille, Kirsche) als eigener Artikel gerechnet wird, dann wächst die Zahl „500“ schneller, ohne dass der Kunde wirklich 500 komplett unterschiedliche Dinge im Kopf hat. Rein formal kann man das so machen – aber als Werbebotschaft kann es wie ein aufgeblasener Trick wirken.

„Dauerhaft“ und „größte aller Zeiten“: Wo sind die Belege, wo ist die Liste?

Die Verbraucherzentrale sagte außerdem: Die Kampagne habe den Eindruck erweckt, es handle sich um außergewöhnliche und nachhaltige Preissenkungen, die so nicht ausreichend nachgewiesen seien. Teilweise seien Produkte vorher nur kurz günstiger gewesen oder bereits zu ähnlichen Preisen verkauft worden.

Dazu kommt ein praktisches Problem: Für Kunden sei nicht klar erkennbar gewesen, welche 500 Artikel das überhaupt sind. Eine vollständige, leicht auffindbare Liste habe gefehlt. Es gab zwar eine Fußnote mit Hinweisen auf regionale Anpassungen – aber genau solche Fußnoten gehen im Alltag oft unter, während die große Zahl im Kopf hängen bleibt.

Lidl: „Wir prüfen weitere Schritte“

Lidl erklärte nach dem Urteil, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis und prüfe juristische Schritte, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. Gleichzeitig betonte der Discounter, man habe Preise „wie nie zuvor … auf einen Schlag spürbar gesenkt“.

Der kritische Blick: Wer so groß wirbt, muss so klar liefern, dass niemand Rätselraten muss. Sonst ist das kein Sparversprechen, sondern ein Vertrauensspiel mit gezinkten Karten.

Quelle: tagesschau.de

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