„Maschinenpistole gegen Merkel?“ – Warum diese Polizistin ihren Job für immer verlor

Veröffentlicht am: 02.Februar.2026Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
Avatar-Foto
Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Fast 30 Jahre Dienst – und dann der harte Schnitt

Knapp drei Jahrzehnte lang trug Maria P. Uniform. Sie war Oberkommissarin, 58 Jahre alt, eingesetzt bei der Reiterstaffel, nach eigener Aussage eine der ersten Frauen bei der Polizei überhaupt. Doch dieses Berufsleben endete abrupt – und endgültig. Wie der Münchner Merkur berichtet, hat das Münchner Verwaltungsgericht entschieden: Diese Frau darf keine Polizistin bleiben.

Der Grund ist kein kleiner Fehltritt, kein unbedachter Satz, kein Ausrutscher. Die Richter kamen zu dem klaren Ergebnis, dass Maria P. sich Gedankengut der sogenannten Reichsbürger zu eigen gemacht und dieses sogar im Dienst verbreitet hat. Und genau das sei mit dem Polizeiberuf unvereinbar.

 

Reichsbürger-Inhalte im Polizeialltag

Was dem Gericht vorlag, ist schwer verdaulich. Maria P. schickte Materialien aus der Reichsbürger-Szene von ihrem privaten E-Mail-Account an ihre dienstliche Adresse. Sie las diese Inhalte offenbar während der Arbeitszeit, speicherte sie, leitete sie weiter. In der Dienststelle soll sie verfassungsfeindliche Unterlagen ausgedruckt und kopiert haben. Fotos zeigten Kisten voller Flugblätter.

Dazu kamen Chatnachrichten und Videos mit extremem Inhalt. In einem Video wird behauptet, Adolf Hitler habe „nur Frieden gewollt“. In anderen Chats ging es um Verschwörungserzählungen rund um die Corona-Impfung – angeblich ein gezieltes Mittel, um Menschen zu töten und die Bevölkerung zu reduzieren.

Besonders erschreckend: Einer Kollegin gegenüber soll Maria P. gesagt haben: „Gib mir eine Maschinenpistole – und ich geh hin und erschieß die.“ Gemeint war die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel.

 

„Ich wollte mich nur informieren“ – eine dünne Erklärung

Vor Gericht versuchte sich die frühere Polizistin zu erklären. Sie habe sich lediglich informieren wollen, sagte sie. Sie stehe zur Verfassung, habe Fehler gemacht, aber gelernt. Die schwierige Corona-Zeit habe sie aus der Bahn geworfen, die Pandemie habe sie „krank gemacht“.

Doch das Gericht und auch der Freistaat Bayern zeigten sich davon wenig beeindruckt. Entscheidend war nicht nur das Material selbst, sondern das Gesamtbild: Kein klares Abrücken, keine deutliche Distanzierung, kein eindeutiges Bekenntnis zur Verfassung – auch Jahre später nicht.

Hinzu kommt: Maria P. verweigerte im Prozess immer wieder Auskünfte. Auch zu möglichen weiteren Kollegen, die ähnliche Ansichten geteilt haben könnten, wollte sie nichts sagen. Bekannt wurde lediglich, dass es mindestens ein weiteres Disziplinarverfahren gibt.

 

Keine zweite Chance – und kein Mitleid vom Gericht

„Ich liebe meine Arbeit und bitte um eine zweite Chance“, sagte Maria P. zum Schluss. Doch das Urteil fiel eindeutig aus: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ohne Wenn und Aber.

Für das Gericht war klar: Wer als Polizistin den Staat schützen soll, darf ihn nicht gleichzeitig innerlich ablehnen oder infrage stellen. Vertrauen ist hier keine Option, sondern Pflicht.

 

Und jetzt mal Klartext

Das ist kein „Corona-Opfer“, kein tragischer Irrtum, kein Missverständnis. Wer als Polizistin Reichsbürger-Ideologie verbreitet, Gewaltfantasien äußert und extremistische Inhalte teilt, hat in diesem Beruf schlicht nichts verloren. Punkt.

Erschreckend ist nicht nur der Fall selbst, sondern die Dauer: Wie lange solche Haltungen offenbar unbemerkt bleiben – und wie spät eingegriffen wird. Wer Macht, Waffen und Autorität trägt, muss besonders klar im Kopf sein. Der Rechtsstaat lebt davon, dass seine Hüter fest auf seinem Boden stehen. Wenn das nicht mehr der Fall ist, ist ein hartes Urteil kein Skandal – sondern notwendig.

 

Quelle: merkur.de

Erfahre die rechtlichen Details und wie du dich schützen kannst. Buche jetzt eine Beratung bei unseren Experten!

Zum Festpreis 169 EURO (brutto)