Münchner Vater zeigt Falschparker an – und bekommt Ärger vom Datenschutz-Amt

Veröffentlicht am: 26.Januar.2026Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Nora Wölflick schreibt über interessante, aktuelle Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Schulweg mit Hindernissen: Wenn Elterntaxis zur Gefahr werden

Vor vielen Schulen spielt sich täglich das gleiche Chaos ab: Eltern, die ihre Kinder bis vor die Tür fahren, blockieren Einfahrten, Gehwege und Zebrastreifen. So auch in München-Trudering. Ein Vater von drei Kindern hat darauf keine Lust mehr. Statt sich zu ärgern, handelt er: Er bringt seine Kinder mit dem Fahrrad zur Schule – und dokumentiert regelmäßig Autos, die aus seiner Sicht falsch parken. Fotos macht er mit dem Handy, gemeldet wird per App an das Ordnungsamt.

Doch der Ärger folgt auf dem Fuß – nicht für die Falschparker, sondern für ihn. Denn plötzlich bekommt der Mann ein offizielles Schreiben vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Der Vorwurf: möglicher Verstoß gegen Datenschutzregeln.

Datenschützer wollen Aufklärung – über Fotos von Autos

In dem Schreiben wird der Vater aufgefordert, detailliert zu erklären, wie er mit den aufgenommenen Bildern und den darin enthaltenen personenbezogenen Daten – sprich, Autokennzeichen – umgeht. Das Landesamt verweist auf Vorgaben zur Datensicherheit, etwa zur Verschlüsselung bei der Datenübertragung und zum Schutz seines Smartphones. Auch solle er sicherstellen, dass die betroffenen Personen – also die Halter der fotografierten Fahrzeuge – informiert werden und der Nutzung ihrer Daten widersprechen können.

Was absurd klingt, ist aus Sicht der Behörde eine zwingende Maßnahme. Denn es gab eine offizielle Beschwerde – offenbar von einem der abgelichteten Autofahrer. Und auf solche Beschwerden muss die Datenschutzaufsicht reagieren.

Ehrenamtlicher Ordnungshüter – und plötzlich im Visier der Behörden

Der Vater ist kein Einzelfall: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger greifen zur Kamera, wenn sie Verkehrssünder dokumentieren. Möglich macht das unter anderem die App „Weg.li“, mit der Hinweise auf Falschparker schnell ans Ordnungsamt weitergeleitet werden können. Doch juristisch bewegen sich solche privaten Anzeigen auf dünnem Eis – besonders, wenn sie regelmäßig erfolgen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Münchner unterstützt, kritisiert die Datenschutzregeln als überzogen. Wer Falschparker melde, müsse fast dieselben Pflichten erfüllen wie ein Unternehmen, das Kundendaten verarbeitet, so der Vorwurf. Die DUH kündigte an, sich im Zweifel auch juristisch gegen mögliche Sanktionen zu wehren.

Gerichtsurteil pro Bürger – aber mit Einschränkungen

Schon 2022 hatte ein Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Privatpersonen Falschparker fotografieren und anzeigen dürfen – im Rahmen eines „berechtigten Interesses“. Damals ging es um eine ähnliche Situation. Allerdings machte das Gericht auch klar: Wer regelmäßig Daten verarbeitet, muss sich an strengere Regeln halten. Ein Freifahrtschein ist das Urteil also nicht.

Unsere kritische Einordnung

Wenn jemand aus Rücksicht auf andere die Sicherheit vor einer Schule verbessern will, sollte er nicht der sein, der am Ende Probleme bekommt. Datenschutz darf kein Instrument sein, um Leute mundtot zu machen, die Missstände melden. Es wirkt absurd, wenn Menschen, die sich für Ordnung einsetzen, behandelt werden, als würden sie ein Datenschutzproblem darstellen – während andere weiter ihre SUVs auf Gehwegen abstellen. Wer den Spieß umdreht, macht nicht das System gerechter, sondern schützt genau die Falschen.

 

Quelle: spiegel.de

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