Pipi Langstrumpf gegen „Pipi“-Limo: Jetzt wird’s ernst vor Gericht

Veröffentlicht am: 04.November.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Nora Wölflick schreibt über interessante, aktuelle Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Bild: Instagram @pipi_beverages

Pippi auf der Limo-Flasche? Lindgren-Erben sagen: Nicht mit uns!

Die berühmteste Rothaarige der Kinderliteratur ist zurück – diesmal aber nicht in der Villa Kunterbunt, sondern auf einer kroatischen Limonadenflasche. Genauer gesagt: Auf dem Etikett der Marke „Pipi“, die mit einem Mädchen mit – allerdings blonden – Zöpfen wirbt. Für die Erben von Astrid Lindgren ist das zu viel des Guten, sie sehen in der „Pipi“-Limo eine Markenrechtsverletzung. Wie BR24 berichtet, ziehen sie jetzt juristisch gegen den kroatischen Hersteller OSTRC ins Feld.

Die Hauptkritikpunkte: Der Name „Pipi“, das erscheinungsbildlich stark an Pippi Langstrumpf erinnernde Maskottchen – und vor allem die sexualisierte Darstellung auf den Flaschenetiketten. Laut den Lindgren-Erben werden die Brüste der gezeichneten Figur je nach Sorte von Früchten wie Melonen oder Orangen bedeckt. Für sie ist das ein Verstoß gegen den Geist von Astrid Lindgrens Werk – und potenziell geschäftsschädigend.

“Pippi Langstrumpf gehört allen Kindern“ – aber nicht für Werbung!

Olle Nyman, Enkel der Autorin und Sprecher der Erbengemeinschaft, sagt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur deutlich: „Pippi Langstrumpf gehört allen Kindern – aber niemand hat das Recht, ihren Namen für den eigenen Gewinn auszunutzen.“

Die Lindgren-Erben sehen sich verpflichtet, gegen jede kommerzielle Ausnutzung der Marke ohne Genehmigung vorzugehen – vor allem, wenn diese auch noch mit zweideutigen Darstellungen verknüpft ist.

Besonders kritisch sehen sie, dass der Hersteller auf seiner eigenen Website offen zugibt, sich bei der Namensgebung der Limonade von Astrid Lindgrens Figur inspiriert zu haben.

Über 50 Jahre „Pipi“-Limonade – aber erst jetzt Ärger

Was die Sache noch komplexer macht: Die „Pipi“-Limonade gibt es laut Hersteller schon seit 1971 in Kroatien. Die Lindgren-Erben erfuhren allerdings offenbar erst durch einen Markenantrag in Schweden von der Limo. Nun sehen sie eine zu große Verwechslungsgefahr mit der bekannten Kinderbuchfigur – insbesondere für Kinder und Familien.

Das Unternehmen OSTRC selbst äußerte sich bisher nicht zur Klage. Auch der deutsche Vertrieb mit Sitz in Nürnberg, „Pipi Beverages GmbH“, hält sich noch bedeckt.

Kommentar: Zwischen Zöpfchen, Zitronen und juristischer Grenze

Ein Mädchen mit Zöpfen, ein Name, der wie eine Verniedlichung klingt, dazu Früchte vor der Brust – die Lindgren-Erben finden das weder charmant noch witzig, sondern schlicht grenzüberschreitend. Und sie haben recht, zumindest aus markenrechtlicher Sicht.

Dass die Limonade schon seit Jahrzehnten verkauft wird, macht die Sache nicht automatisch rechtlich sicher. Markenrecht fragt nicht nur nach der Dauer, sondern auch nach der Art und Weise der Nutzung – und die dürfte hier, spätestens mit den neuen Kampagnen, deutlich über ein harmloses Sommergetränk hinausgehen.

Fazit: Pippi bleibt stark – auch im Gerichtssaal. Wer mit ihr werben will, sollte sich warm anziehen.

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