Amazon verliert vor Gericht – Preiserhöhung bei Prime war illegal!
Bild: Bilanol / Shutterstock.com
30 % mehr zahlen – einfach so? Jetzt ist klar: Das ging nicht!
Amazon hatte klammheimlich an der Preisschraube gedreht: Von 69 auf 89,90 Euro im Jahr, von 7,99 auf 8,99 Euro im Monat. Wirksam ab September 2022. Das klang damals wie eine unscheinbare Anpassung um gerade mal einen Euro pro Monat – war aber bei Jahresabrechnung eine saftige Erhöhung um satte 30 Prozent.
Jetzt ist klar: Das war rechtswidrig.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Pressermitteilung 42/2025) hat am 30. Oktober 2025 entschieden, dass Amazon diese Preiserhöhung nicht einfach so hätte durchziehen dürfen. Der Grund: Die entsprechende Klausel in den Nutzungsbedingungen ist laut Gericht ungültig.
Das Problem: Undurchsichtige Klauseln
Amazon hatte sich in seinen AGB das Recht eingeräumt, Preise „nach billigem Ermessen“ anzupassen – ohne weitere Bedingungen, ohne aktive Zustimmung der Kunden. Aus Sicht des Gerichts ein klarer Verstoß gegen Verbraucherschutzrechte.
Denn wer ein Abo abschließt, muss sich darauf verlassen können, was es kostet und wann sich das ändert. Und nicht mit Preisänderungen überrascht werden, die einseitig vom Anbieter festgelegt werden.
Das Urteil ist deutlich: Amazon hätte entweder den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen – mit klar höherem Preis – anbieten müssen. Oder aber: Die Kunden hätten aktiv zustimmen müssen.
Was bedeutet das für Prime-Kunden?
Für Prime-Nutzer in Deutschland heißt das: Die Preiserhöhung war unzulässig. Das eröffnet neue Möglichkeiten:
Wer betroffen ist, kann jetzt Rückzahlung der überzahlten Beiträge fordern.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereitet sogar eine Sammelklage vor – eine Beteiligung daran soll über ein zentrales Klageregister möglich sein.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil Amazon Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat. Aber der Ton ist gesetzt – und die Argumente sind klar.
Besonders spannend: In Österreich hat Amazon in einem ähnlichen Fall bereits eingelenkt – dort gab es Erstattungen für Kunden nach einer Klage der Arbeiterkammer. Deutschland hinkt hier (noch) hinterher.
Ein Dämpfer für digitale Monopolisten?
Das Urteil könnte Signalwirkung weit über Amazon hinaus haben. Denn viele digitale Anbieter – ob Streaming, Software oder Lieferdienste – schreiben sich Preisanpassungen nach Belieben in die Verträge. Ohne echte Kontrolle, ohne Zustimmung.
Das Gericht setzt hier ein klares Zeichen: Bei laufenden Verträgen gelten klare Spielregeln – und Verbraucher sind nicht vogelfrei, nur weil sie ein Abo abgeschlossen haben.
Auch die Großen können sich nicht alles erlauben
Wenn Unternehmen glauben, sie könnten heimlich an der Preisschraube drehen, nur weil sie groß genug sind, um damit durchzukommen – dann werden sie mit diesem Urteil eines Besseren belehrt. Transparenz ist kein „nice-to-have“, sondern Pflicht. Und Kunden sind keine Goldesel. Ein klares Nein zu AGB-Monopoly!
Quellen: Verbraucherzentrale NRW, OLG Düsseldorf, DIE ZEIT
Sichere Deine Rechte als Verbraucher und lass Dich von unseren Experten beraten. Buche jetzt eine Erstberatung!