KI soll zahlen! Länder fordern Urheber-Abgabe für KI-Systeme

Veröffentlicht am: 28.Oktober.2025Kategorien: Rechtliches, Tech & E-CommerceLesezeit: 3 Min.
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Nora Wölflick schreibt über interessante, aktuelle Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Schluss mit kostenlos: Wer mit Inhalten arbeitet, soll auch dafür zahlen

Von Menschen geschaffene Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik – all das fließt inzwischen in riesige KI-Modelle wie ChatGPT, Gemini oder Claude ein. Und zwar massenhaft. Die Systeme lernen, analysieren, produzieren – in vielen Fällen mit urheberrechtlich geschütztem Material. Und bislang dazu meist kostenlos. Damit soll jetzt Schluss sein.

Die Bundesländer haben sich laut einem Bericht von heise.de auf Eckpunkte für einen „Digitalen Medien-Staatsvertrag“ geeinigt. Einer der zentralen Vorschläge: Wer KI-Modelle mit geschützten Inhalten trainiert oder betreibt, muss künftig dafür zahlen.

Es soll künftig ein Lizenzsystem, das über Verwertungsgesellschaften läuft – so wie es bei Musik schon lange Praxis ist. Autorinnen, Journalistinnen, Künstler und Kreative sollen endlich an der Nutzung ihrer Werke beteiligt werden.

 

Schutz für Inhalte – klare Regeln für KI

Es geht aber nicht nur ums Geld. Der neue Medienstaatsvertrag soll auch klare Spielregeln für den Einsatz von KI schaffen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Anbieter offenlegen müssen, mit welchen Inhalte sie überhaupt die Modelle trainiert haben. Auch Web-Crawler, also Programme, die das Netz automatisch nach Trainingsmaterial durchforsten, sollen sichtbar und gekennzeichnet sein.

Schon heute gibt es in der EU bestimmte Ausnahmen für sogenannte „Text- und Data-Mining“-Nutzung (TDM), etwa für wissenschaftliche Zwecke. Doch viele dieser Regeln stammen aus einer Zeit, in der generative KI noch Zukunftsmusik war. Deshalb wollen die Länder jetzt prüfen lassen, ob die Gesetze überhaupt noch zur Realität passen.

Wichtig ist dabei auch der sogenannte Nutzungsvorbehalt: Rechteinhaber – also zum Beispiel Verlage oder freie Autoren – dürfen die Nutzung ihrer Werke ausdrücklich verbieten. Damit das funktioniert, braucht es aber klare und einfach anwendbare Standards. Genau das wollen die Länder jetzt auf den Weg bringen.

 

KI-Inhalte kennzeichnen – echten Journalismus stärken

Ein weiterer Punkt im geplanten Staatsvertrag betrifft die Präsentation von Inhalten im Netz. Denn aktuell ist es oft so: KI-generierte Inhalte erscheinen weit oben in Suchergebnissen, während aufwendig recherchierte Beiträge dahinter verschwinden – gerade wenn sie hinter Paywalls liegen.

Das soll sich ändern. Inhalte, die nach journalistischen Standards erstellt wurden, sollen künftig besser sichtbar sein. Zudem wird darüber diskutiert, ob es verpflichtende Quellenangaben und Plausibilitäts-Checks für KI-Content geben sollte. So könnten Nutzer besser unterscheiden, was fundiert ist – und was einfach nur generierter Text ohne Quelle.

 

Kommentar:

Das, was hier geplant ist, war längst überfällig. Es kann nicht sein, dass große KI-Firmen Milliarden verdienen – mit Inhalten, die andere erstellt haben, oft mit viel Recherche- und Zeitaufwand, oft ohne irgendeine Gegenleistung. Der Ruf nach Fairness ist da zwingend notwendig.

Aber klar ist auch: Diese Regeln werden nur dann etwas verändern, wenn sie konsequent durchgesetzt werden. Gerade Tech-Giganten sitzen oft außerhalb der EU, lassen sich ungern in die Karten schauen und reagieren auf neue Vorgaben meist mit Verzögerung – oder einem Lächeln.

Ob die geplante „KI-Gebühr“ am Ende wirklich kommt? Schwer zu sagen. Aber dass sie überhaupt zur Diskussion steht, zeigt: Die Zeiten, in denen KI-Firmen sich ungefragt bedienen konnte, neigen sich dem Ende zu. Und das ist gut so. Denn im digitalen Zeitalter braucht es nicht weniger Schutz für Kreative – sondern mehr.

Quellen: heise.de, Rundfunkkommission

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