1&1 kassiert Klatsche vor Gericht: Glasfaser nur bis zum Bordstein – DSL im Haus

Veröffentlicht am: 28.Oktober.2025Kategorien: Rechtliches, Tech & E-CommerceLesezeit: 2 Min.
Avatar-Foto
Hakan Tok schreibt Artikel zu technischen Themen im Blog Recht 24/7 Love & Law.

Glasfaser draufschreiben, DSL drin? Nicht mit dem Gericht!

Der Internetanbieter 1&1 hat sich eine schallende Ohrfeige vom Landgericht Koblenz eingefangen. Der Vorwurf: Irreführende Werbung mit angeblichem Glasfaser-Internet. Das Unternehmen hatte seinen „Glasfaser-DSL“-Tarif großflächig beworben – dabei war es in vielen Fällen gar kein echter Glasfaseranschluss, der im Haus ankam. Wie heise online berichtet, hat das Gericht 1&1 verboten, diesen Anschluss weiter so zu bewerben.

Was war passiert? Auf der Webseite von 1&1 konnten Verbraucher:innen einen Verfügbarkeitstest durchführen. Wurde der Test „positiv“ abgeschlossen, wurde suggeriert: Herzlichen Glückwunsch, Sie bekommen Glasfaser! In Wirklichkeit aber endete die Glasfaserleitung oft schon am nächsten Verteilerkasten in der Straße – von dort ging’s dann altmodisch weiter per Kupferkabel. Und das ist technisch ein gewaltiger Unterschied.

Verbraucherzentrale: „Täuschung mit Turbo-Versprechen“

Die Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) klagte – und bekam recht. Der entscheidende Punkt: Viele Nutzer:innen konnten nicht erkennen, dass es sich bei dem Tarif um sogenanntes „Vectoring“ handelt – also ein Mix aus Glasfaser bis zur Straße (FTTC – Fiber to the Curb) und Kupferkabel bis zum Haus. Das ist technisch immer noch DSL, nicht Glasfaser.

Die Verbraucherzentrale machte ihren Standpunkt unmissverständlich klar: „Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Und weiter: „Highspeed-Internet darf kein leeres Werbeversprechen sein.“

Das Gericht sah das genauso. Mit dem Verfügbarkeitstest von 1&1 erhielten Nutzer zwar einen Hinweis, dass es sich um „Glasfaser-DSL“ – also keinen „vollwertigen“ Glasfaseranschluss – handele, aber diese Infomation war nicht deutlich genug, sodass sie nach Ansicht der Richter nicht ausreichte, um die Irreführung zu verhindern.

1&1 geht in Berufung – doch das Signal ist klar

Das Urteil vom 16. September 2025 (Az. 3 HK O 69/24) ist noch nicht rechtskräftig, denn 1&1 will in Berufung gehen (Az. 9 U 990/25). Doch die Botschaft des Gerichts ist unmissverständlich: Wer Glasfaser sagt, muss auch Glasfaser liefern – bis ins Haus.

Der Streit zeigt einmal mehr, wie unübersichtlich der deutsche Breitbandmarkt für Verbraucher:innen ist. Die Begriffe „DSL“, „VDSL“, „Glasfaser-DSL“ und „echtes Glasfaser“ werden von Anbietern oft kreativ – manche sagen: absichtlich irreführend – eingesetzt. Viele Menschen wissen gar nicht, dass zwischen „Glasfaser bis zur Wohnung“ (FTTH – Fiber to the Home) und „Glasfaser bis zur Straße“ (FTTC) gewaltige Leistungsunterschiede liegen.

Einordnung: Man könnte Absicht unterstellen

Hier wurde mal wieder auf die Gier nach Kunden gesetzt – und auf deren Unwissen. Wer ein DSL-Kabel mit „Glasfaser“ etikettiert, spielt mit dem Vertrauen der Menschen. Statt Internet-Speed wird hier Verbraucher-Enttäuschung geliefert. Wenn man schon die Zukunft der digitalen Infrastruktur in Deutschland vermarkten will, sollte man wenigstens mit offenen Karten spielen.

Hast Du Fragen zu Deinem Glasfaseranschluss? Buche jetzt eine Rechtsberatung und sichere Deine Internetversorgung!

Zum Festpreis 169 EURO (brutto)