Untermieter abgezockt: Berliner verlangt doppelte Miete – jetzt landet der Fall beim BGH!
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460 Euro zahlen, 962 Euro kassieren? Der BGH schaut genau hin!
In Berlin sorgt ein Fall für Aufsehen, bei dem diesmal nicht der Eigentümer, sondern ein Mieter selbst zum Profiteurwird. Der 42-jährige Abdur-Rahman El-Khadra soll seine eigene Wohnung untervermietet haben – zum doppelten Preis. Für seine 65-Quadratmeter-Zweizimmerwohnung in Wilmersdorf zahlte er laut Gericht 460 Euro Kaltmiete, vom Untermieter verlangte er aber 962 Euro.
Das ist mehr als nur ein saftiger Aufschlag – es überschreitet sogar die zulässige Höchstmiete nach Berliner Mietpreisbremse, die bei 748 Euro gelegen hätte. Seine Vermieterin reichte daraufhin Kündigung ein – und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht.
Doch El-Khadra will das nicht auf sich sitzen lassen. Er zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und kämpft dort um den Erhalt seiner Wohnung.
„Ich wollte daran nichts verdienen“
Der Wirtschaftsingenieur verteidigt sich: „Es war nicht meine Absicht, Geld damit zu machen.“ Die hohe Miete sei aus seiner Sicht gerechtfertigt – schließlich habe er die Wohnung mit selbstgebauten Möbeln, Waschmaschine, Fernseher und Geschirrspüler voll ausgestattet überlassen.
Der Fall geht zurück auf die Corona-Zeit im Februar 2020, als El-Khadra eigenen Angaben zufolge im Ausland festsaß und deshalb seine Wohnung nicht selbst nutzen konnte. Die Vermieterin habe er gefragt – die Erlaubnis zur Untervermietung wurde ihm zunächst auch erteilt. Doch über die genaue Miethöhe sei nichts vereinbart worden – und von der überhöhten Miete wusste sie angeblich nichts.
Ob das als Entschuldigung reicht, muss nun der BGH entscheiden.
Der Fall wirft eine spannende Grundsatzfrage auf
BGH-Richter Ralph Bünger stellte in der Verhandlung klar: Zweck der Untervermietung ist eigentlich, dass Mieter ihre Wohnung behalten und finanzielle Engpässe überbrücken können – nicht, um damit Gewinne zu machen.
Doch: Ist es überhaupt verboten, durch Untervermietung Geld zu verdienen? Eine höchstrichterliche Klärung dazu gibt es bisher nicht – genau das macht den Fall so brisant. Denn sollte der BGH hier klare Grenzen setzen, könnte das für Mieter in ganz Deutschland neue Spielregeln bedeuten.
Das Urteil wird am 28. Januar 2026 erwartet. Bis dahin darf El-Khadra in seiner Wohnung bleiben – trotz des laufenden Verfahrens.
Ein ganz neuer Miet-Trick?
Was hier passiert, ist eine Umkehr der üblichen Berliner Mietszenarien: Nicht der Eigentümer setzt die Preise hoch, sondern der Mieter – auf dem Rücken anderer Wohnungssuchender. Das Prinzip ist einfach: Günstig mieten, teuer untervermieten, Differenz einstecken.
Legal oder nicht? Der BGH muss das klären. Klar ist: Solche Fälle untergraben den Sinn jeder Mietpreisbremse – und zeigen, dass nicht nur Eigentümer die Schlupflöcher kennen.
Untermietung braucht strenge Regeln
Ob Mieter oder Vermieter – wenn jemand aus Wohnraum Kasse machen will, endet der soziale Gedanke beim Kontostand. Untervermietung ist kein Selbstbedienungsladen. Wer doppelt kassiert, darf sich nicht wundern, wenn am Ende die Wohnung futsch ist. Und falls der BGH das noch offen lässt, sagen wir: Zeit, es endlich klarzustellen. Denn sonst wird aus der Mietpreisbremse bald ein Schleuderpreis für Tricks und Täuschung.
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