Cannabis per Klick? Warum die Politik jetzt die Notbremse zieht – und damit riskant spielt

Veröffentlicht am: 11.September.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Arztbesuch oder Bildschirm? Die Regierung will’s komplizierter machen

Erst im April wurde medizinisches Cannabis aus dem strengen Betäubungsmittelrecht herausgelöst – endlich ein moderner Schritt, der Patient:innen den Zugang erleichtern sollte. Doch nur wenige Monate später will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon wieder zurückrudern. Der neue Gesetzesentwurf: Nur noch mit persönlichem Arztbesuch – und das alle vier Quartale. Rezepte per Videosprechstunde? Fehlanzeige. Versand durch Apotheken? Verboten.

Offiziell heißt es, die Regelung sei nötig, um Missbrauch zu verhindern. Doch Kritiker:innen sehen darin einen übereilten Rückzieher in alte analoge Zeiten – ohne Beweise, dass die Telemedizin tatsächlich ein größeres Risiko darstellt. Selbst im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung noch groß die Digitalisierung des Gesundheitswesens angekündigt. Jetzt droht der Rückschritt.

Ein Gesetz gegen Ärzt:innen – und gegen Europa?

Besonders brisant: Die geplante Verschärfung könnte gleich mehrere Grundrechte und europäische Prinzipien verletzen. Ärzt:innen müssten mehr bürokratische Hürden überwinden – und verlieren im Vergleich zu ihren Kolleg:innen im EU-Ausland an Wettbewerbsfähigkeit. Denn dort bleibt die Videosprechstunde erlaubt.

Die Folge? Patient:innen könnten sich ihre Cannabisrezepte bald lieber in Amsterdam oder Wien per Bildschirm ausstellen lassen – um sie dann ganz legal in Deutschland einzulösen. Ein absurdes Szenario, das den deutschen Marktstandort schwächt und gleichzeitig keinen echten Missbrauchsschutz liefert.

Dabei gelten schon heute klare Regeln: Werbungen für Fernbehandlungen sind stark eingeschränkt, wirtschaftliche Verbindungen zwischen Ärzten und Apotheken verboten, und die ärztliche Verantwortung bleibt auch bei der Online-Verordnung bestehen. Kurzum: Es ist längst nicht Wildwest, sondern kontrollierte Versorgung mit digitalen Mitteln.

Digitalisierung oder Rückfall ins Fax-Zeitalter?

In der Praxis bedeutet das geplante Gesetz vor allem eines: zusätzliche Belastung für schwer kranke Patient:innen. Menschen mit chronischen Schmerzen oder schweren Erkrankungen müssten künftig vierteljährlich zum Arzt pilgern – selbst wenn die Diagnose längst steht und die Medikation sich nicht ändert. Für viele ist das schlicht nicht machbar. Gerade in ländlichen Regionen, wo es kaum Cannabis-erfahrene Mediziner:innen gibt, ist die Telemedizin oft der einzige Weg zur Versorgung.

Statt dieses Modell weiterzuentwickeln und mit gezielten Kontrollen abzusichern, wird nun die Abrissbirne angesetzt. Und das mitten in einem laufenden Evaluierungsprozess – also bevor überhaupt klar ist, wo konkrete Probleme liegen. Noch absurder: Die Einschränkung betrifft nur deutsche Ärzt:innen. Für Rezepte aus dem Ausland gelten weiterhin die liberaleren EU-Regeln. Ein klarer Wettbewerbsnachteil – und möglicherweise europarechtswidrig.

Patient:innen bleiben auf der Stecke

Diese Art von Gesetzgebung wirkt wie ein digitaler Rückschritt mit Ansage. Es ist schon seltsam, wenn dieselbe Politik, die groß das e-Rezept verkündet, ausgerechnet bei medizinischem Cannabis wieder Arztpraxen zum Nadelöhr macht. Statt Ärzt:innen zu kontrollieren, kontrolliert man lieber den Fortschritt.

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