15 Jahre krank, volles Gehalt: Wenn der Staatsdienst zur Goldgrube wird
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Dauerkrank und trotzdem bezahlt – wie geht das?
Es klingt wie ein schlechter Scherz, ist aber Realität: Eine Studienrätin aus Nordrhein-Westfalen war über 15 Jahre krankgeschrieben – und kassierte in dieser Zeit weiterhin ihr volles Gehalt. Kein einziger Unterrichtstag, keine Reha-Maßnahme, keine Umschulung – aber jeden Monat klingelte es auf dem Konto.
Jetzt wird’s ernst: Zwei Disziplinarverfahren sind eingeleitet – eines gegen die Lehrerin selbst, eines gegen den zuständigen Sachbearbeiter der Bezirksregierung. Das Ziel: klären, wie so etwas überhaupt passieren konnte.
Denn obwohl die Frau seit 2009 als dienstunfähig galt, wurde erst im April 2025 eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet – satte 15 Jahre später. Die Lehrerin wehrte sich prompt dagegen, doch sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht NRW gaben dem Dienstherrn recht: Eine solche Untersuchung sei völlig zulässig. Und mehr noch – die lange Krankheitsdauer allein reiche als triftiger Anlass.
Das Urteil: Auch der Staat darf mal aufwachen
Das OVG NRW urteilte klar: Der Staat verliert nicht sein Recht auf Kontrolle, nur weil er jahrelang geschlafen hat. Die Lehrerin hatte sich auf ihre Persönlichkeitsrechte berufen – insbesondere, weil es auch um psychische Erkrankungen gehe. Doch das überzeugte die Richter nicht. Die Untersuchung darf auch psychiatrische Aspekte beinhalten, sofern entsprechende Hinweise – etwa durch Fachärzt:innen – vorliegen.
Klartext des Gerichts: Es geht hier nicht nur um die betroffene Beamtin, sondern auch um das öffentliche Interesse. Beamte sind keine Privatangestellten – sie haben Pflichten, nicht nur Rechte. Und: Der Staat hat eine Fürsorgepflicht, aber auch eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler.
Und was ist mit der Behörde?
Noch skandalöser als der Fall der Lehrerin ist vielleicht der Blick hinter die Kulissen. Warum hat über 15 Jahre niemand gehandelt? Warum gab es keine Reaktivierungsversuche, keine Nachprüfungen, kein Verfahren?
Deshalb wird jetzt auch der Sachbearbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf unter die Lupe genommen. Offenbar wurde hier jahrelang weggeschaut, obwohl der Fall längst auffällig hätte sein müssen. Dienstunfähigkeit ist kein Dauerzustand auf Lebenszeit – erst recht nicht ohne regelmäßige Überprüfung.
Wir sagen: Versagen auf ganzer Linie
Wenn ein System es erlaubt, dass jemand 15 Jahre lang bei vollem Gehalt nichts leistet – und niemanden kümmert’s – dann ist nicht nur die Lehrerin das Problem. Dann ist es ein Behördenversagen im ganz großen Stil. Wer Beamtenstatus mit Dauerrente verwechselt, hat das Prinzip verfehlt. Dass jetzt überhaupt erst geprüft wird, ist fast schon zu spät. Und dass der Staat sich 15 Jahre lang selbst ins Knie zahlt – das ist nicht tragisch, das ist grotesk.
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