Couchsurfing vor Gericht: Vermieter zieht den Kürzeren – Mieter darf Gäste kostenlos aufnehmen
Darf man Fremde bei sich schlafen lassen? Das sagt das Gericht
Andreas Andermann lag schon länger mit seinem Vermieter im Streit – unter anderem, weil er seine Wohnung schon einmal untervermietet hatte, ohne vorher die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen. Doch statt sich von dem Ärger einschüchtern zu lassen, startete er einen neuen Versuch: Er meldete sich auf einer Couchsurfing-Plattform an und bot dort kostenlos Schlafplätze für Reisende an.
Sein Vermieter fand das gar nicht lustig – und kündigte ihm prompt. Doch der Fall ging vor Gericht. Und das Landgericht Lübeck (Az.: 14 S 61/20) stellte klar: Couchsurfing ist keine Untervermietung. Der Mieter darf das. Punkt.
Couchsurfing ist keine Geschäftsbeziehung – und auch kein Mietvertrag
Das Gericht hat sich die Sache genau angeschaut. Der entscheidende Punkt: Beim Couchsurfing wird kein Geld verlangt. Die Gäste zahlen nichts, es gibt keine Miete, keine Gegenleistung. Stattdessen geht es um Gastfreundschaft, spontane Bekanntschaften und kulturellen Austausch.
Und: Der Mieter bleibt während des Besuchs selbst in der Wohnung, nutzt sie also weiterhin wie gewohnt. Die Gäste schlafen auf dem Sofa, vielleicht im Gästezimmer – aber sie übernehmen die Wohnung nicht.
Das Gericht bringt es auf den Punkt: „Besuche der Gäste über derartige Plattformen sind in der Regel nur auf kurze Dauer angelegt. Schließlich benutzt der Mieter während dieser Zeit ebenfalls seine Wohnung. Es handelt sich also lediglich um eine Frage der Mitbenutzung und nicht der Gebrauchsüberlassung.“
Wann wird es trotzdem heikel?
Klartext: Solange man keine Miete kassiert und selbst weiterhin in der Wohnung lebt, ist es rechtlich nicht verboten, Gäste über Couchsurfing einzuladen – auch ohne Zustimmung des Vermieters.
Aber wichtig, auch wenn keine klassische Miete verlangt wird: Sobald Geld fließt – sei es durch Airbnb, Spendenbox oder „Reinigungskosten“ – kann die ganze Sache schnell zur unerlaubten Untervermietung werden. Dann ist die Zustimmung des Vermieters Pflicht.
Nicht jeder Gast ist gleich ein Mitbewohner
Das Urteil aus Lübeck bestätigt: Nicht jeder fremde Mensch im Wohnzimmer ist gleich ein Mietverhältnis. Man kann auch einfach mal jemanden aufnehmen, ohne gleich zur Schwarzvermietung überzugehen.
Was uns an diesem Fall besonders gefällt: Das Gericht hat mit Augenmaß entschieden. Es geht hier um Vertrauen, gesunden Menschenverstand – und ein bisschen Gastfreundschaft. Dass Couchsurfing nicht verboten ist, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dass es dafür ein Gerichtsurteil braucht, zeigt aber leider, wie misstrauisch manche Vermieter geworden sind.
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