„Stoppt das katholische Abtreibungsverbot!“ – Chefarzt verliert vor Gericht, aber denkt nicht ans Aufhören

Veröffentlicht am: 11.August.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
Abtreibungsgegner
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Bild INSTAGRAM @profvolz

Kirche siegt – Arzt kündigt langen Kampf an

Vor dem Arbeitsgericht Hamm ist ein Urteil gefallen, das Wellen schlagen dürfte – weit über NRW hinaus. Chefarzt Joachim Volz, 67 Jahre alt, Gynäkologe mit jahrzehntelanger Erfahrung, wollte sich nicht vorschreiben lassen, was in seiner Praxis möglich ist und was nicht. Vor allem nicht, wenn es um das Leben und die Selbstbestimmung von Frauen geht. Sein Gegner: der katholische Träger seines Krankenhauses.

Er hat verloren. Zumindest heute. „Der letzte Satz ist noch nicht gesprochen“, sagt Volz direkt nach der Entscheidung. Die nächste Instanz? Ziemlich wahrscheinlich.

Von einer Fusion, die alles veränderte

Früher war Volz am evangelischen Krankenhaus Lippstadt tätig. Wenn nötig – etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus oder wenn das Leben der Mutter auf dem Spiel stand – führte er mit seinem Team Abtreibungen durch. Kein Thema, keine Debatten.

Dann kam die Fusion: Das Krankenhaus wurde Teil eines katholischen Klinikverbunds. Seit Februar 2025 gilt dort ein klares Verbot. Einzige Ausnahme: akute Lebensgefahr für die Schwangere. Für Volz ein Schlag ins Gesicht. Noch schlimmer: Die Anweisung greift sogar in seine Arbeit 50 Kilometer weiter, in seiner Privatpraxis in Bielefeld, ein.

Er erzählt von Fällen, in denen er selbst bei schwersten Fehlbildungen – etwa einem Fötus ohne Schädeldecke – nicht helfen durfte. „Das ist gegen mein ärztliches Gewissen, gegen jede Menschlichkeit.“

Unternehmerische Freiheit vs. ärztliche Verantwortung

Der Klinik-Geschäftsführer Hauke Schild sieht das anders: „Ein Arbeitgeber darf bestimmen, was in seinem Unternehmen gemacht wird und was nicht.“ Für ihn ist das unternehmerische Freiheit, Punkt.

Volz’ Anwalt kontert: Dienstanweisungen, ja – aber nicht in Fragen der Diagnostik und Therapie. Das sei der Kern ärztlicher Arbeit. Und das Gesetz? Es erlaubt Abbrüche in klar geregelten Fällen, zum Beispiel bei massiven Fehlbildungen, nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.

Richter Klaus Griese stellte klar: Es gebe im Klinikum keine Totalverbote – Abbrüche seien in sehr engen Ausnahmefällen möglich. Klingt nach einem Kompromiss, fühlt sich für Volz aber an wie ein Knebel.

Protest auf der Straße – Rückenwind aus dem Netz

Während drinnen verhandelt wurde, gingen draußen rund 2000 Menschen auf die Straße. Transparente mit Sprüchen wie „Himmel Hölle Heuchelei!“ oder „Kirche, lass die Frauen frei“ wehten vor dem Klinikum. Die Demo-Organisatorin, Sarah Gonschorek (Grüne), sprach von einer „riesigen Ungerechtigkeit“. Und auch digital tobt der Protest: Über 231.000 Menschen haben inzwischen Volz’ Petition „Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!“ unterschrieben.

Für Volz ist klar: Er bleibt. Eine Kündigung? Keine Option. „Meine Hilfe ist ein Gebot der Menschlichkeit.“ Wenn es heute nicht klappt, dann eben morgen, übermorgen oder in ein paar Jahren. Seine Botschaft: Aufgeben ist keine Option.

Das Urteil ist ein Warnsignal

Wenn Arbeitgeber – egal ob katholisch, evangelisch oder weltlich – bestimmen können, welche Behandlungen grundsätzlich tabu sind, dann verschwimmen die Grenzen zwischen religiöser Überzeugung und medizinischem Standard. Das Ergebnis? Patientinnenrechte werden zur Verhandlungsmasse. Wir sagen: Medizin gehört ins Sprechzimmer, nicht ins Kirchenrecht. Und schon gar nicht auf den Schreibtisch eines Klinikgeschäftsführers.

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