Schluss mit Vertragsfallen! BGH stoppt Handyverträge mit mehr als 24 Monaten Laufzeit

Veröffentlicht am: 05.August.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Hakan Tok schreibt Artikel zu technischen Themen im Blog Recht 24/7 Love & Law.

Handyvertrag verlängert? Achtung, das kann rechtswidrig sein!

Es ist gar nicht so unüblich: Der Handyvertrag ist erst vor Kurzem unterschrieben, schon liegt das nächste Angebot auf dem Tisch. Versprochen wird ein satter Bonus, wenn man die Vertragslaufzeit sofort für weitere zwei Jahre verlängert – wenn man mit den Leistungen des Anbieters zufrieden ist, ein durchaus verlockendes Sparangebot. Allerdings auch eines, das gar nicht erlaubt ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt noch einmal klargestellt hat.

Auslöser für das Urteil war der Fall vom Anbieter Primacall, der Kunden bereits kurz nach Vertragsbeginn zur vorzeitigen Verlängerung gelockt hatte. Die Verbraucherzentrale NRW klagte – und gewann. Mit dem Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) steht fest: Die 24-Monate-Regel ist unantastbar.

Was genau ist verboten – und warum?

Das TKG regelt glasklar zwei Dinge:

  • Ein Vertrag darf höchstens 24 Monate Laufzeit haben.
  • Nach Ablauf darf er sich nur noch monatlich verlängern – und kann jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden.

Klingt einfach – doch Anbieter wie Primacall versuchten, durch Tricksereien diese Regelung auszuhebeln. Statt abzuwarten, bis die erste Laufzeit vorbei ist, locken sie Kunden vorzeitig zur Unterschrift – und binden sie so faktisch für mehr als 24 Monate. Genau das hat der BGH jetzt untersagt.

Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW sagt dazu deutlich:
„Anbieter dürfen Verbraucher:innen durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Laufzeit bringen.“

Schon verlängert? Das können Sie jetzt tun

Falls Sie auf ein solches Angebot hereingefallen sind und einen Vertrag verlängert haben, obwohl die erste Laufzeit noch gar nicht vorbei war, gibt’s gute Nachrichten:
Sie können den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen – wenn Sie dies bis zum 15. des laufenden Monats tun.

Die Verbraucherzentrale rät, genau hinzuschauen, bevor man Verträge verlängert – auch wenn mit Boni und Rabatten geworben wird. Prüfen Sie lieber selbst, ob der Tarif noch zu Ihrem Nutzungsverhalten passt. Nur weil’s ein „Treuebonus“ gibt, heißt das nicht, dass das Angebot am Ende auch wirklich günstig ist.

Schluss mit der Verlängerungs-Drückerkolonne!

Endlich mal ein BGH-Urteil, das kein juristisches Kauderwelsch ist, sondern richtig Klartext spricht. 24 Monate sind 24 Monate – nicht 25, nicht 36, nicht „aber nur wenn Sie jetzt verlängern“!

Was Primacall gemacht hat, ist nichts anderes als Vertragsverlängerung unter falschem Vorwand. Das keine Kleinigkeit, sondern Verbrauchertäuschung mit System. Der Versuch, per Lockangebot Kunden in langfristige Verträge zu treiben, ist nicht neu – aber jetzt endlich juristisch gestoppt.

Also Hände weg von „Sofort-verlängern-und-Geld-kassieren“-Angeboten. Wer ein gutes Produkt hat, braucht keine Tricks. Wer trickst, hat meistens ein mieses Produkt. So einfach ist das.

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