Geld abheben wird inklusiv: Was das neue Gesetz am Automaten wirklich ändert
Für Millionen Menschen in Deutschland beginnt ein neues Kapitel am Geldautomaten. Seit dem 28. Juni gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ein sperriger Name, der aber für viele eine längst überfällige Erleichterung bedeutet. Künftig dürfen neue Automaten nur noch dann aufgestellt werden, wenn sie für Menschen mit Behinderungen voll nutzbar sind. Klingt nach Bürokratie? Ist in Wahrheit ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit im Alltag.
Was sich konkret ändert – und für wen
Die neuen Geldautomaten bekommen deutlich mehr drauf: Größere Bildschirme, Texte mit starkem Kontrast und Kopfhöreranschlüsse für eine individuell einstellbare Sprachausgabe. Das klingt vielleicht wie Spielerei – für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen ist es die Voraussetzung, um überhaupt eigenständig Geld abheben zu können.
Auch die Tastaturen werden überarbeitet: mit tastbaren Markierungen und in einer Höhe, die für Rollstuhlfahrer erreichbar ist. Die Menüführung? Ab sofort in einfacher Sprache und auf Wunsch auch vorgelesen – in Deutsch und Englisch. Wer bisher Hilfe beim Geldabheben brauchte, kann nun selbstständig handeln. Und das ist mehr als fair.
Altgeräte dürfen bleiben – aber nicht ewig
Wichtig: Das Gesetz betrifft zunächst nur neue Automaten. Die rund 50.000 bestehenden Geräte haben Bestandsschutz – allerdings nur bis 2040. Die Banken haben also 15 Jahre Zeit, um flächendeckend umzurüsten. Klingt lang? Ist in der Realität ein realistischer Zeitplan – immerhin müssen alle Geldautomaten ausgetauscht oder grundlegend überarbeitet werden.
Und auch wenn viele Automaten noch nicht sofort umgebaut werden: Wer ab jetzt einen neuen Automaten sieht, kann davon ausgehen, dass dieser barrierefrei ist – oder sein sollte.
Nicht nur Banken betroffen – auch Apps und Online-Shops müssen mitziehen
Das Gesetz beschränkt sich nicht nur auf Automaten. Auch Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals, Zahlungsterminals im Handel, ja sogar Apps, Onlineshops und E-Book-Reader müssen künftig barrierefrei sein. Anbieter, die sich nicht an die Regeln halten, könnten mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro rechnen – oder im Extremfall sogar ganz vom Markt verschwinden.
Zur Kontrolle wird eine neue Marktüberwachungsbehörde gegründet, die stichprobenartig prüft und Hinweisen auf Verstöße nachgeht. Das heißt: Wer Barrieren bemerkt, kann das künftig melden – und es passiert tatsächlich etwas.
Endlich ein Gesetz, das Sinn macht – jetzt nicht beim Tempo bremsen
Dieses Gesetz ist ein echtes Highlight unter den Reformen. Endlich wird Barrierefreiheit nicht mehr als freiwilliges Extra behandelt, sondern zur Pflicht gemacht. Dass Menschen mit Behinderung eigenständig Geld abheben, Tickets kaufen oder online shoppen können, sollte selbstverständlich sein – und keine Ausnahme.
Kritisch ist allerdings die lange Übergangsfrist. 15 Jahre sind eine Ewigkeit in der digitalen Welt. Wer heute barrierefrei bauen kann, sollte es nicht erst 2039 tun. Denn Barrierefreiheit ist kein Gnadenakt. Sie ist ein Menschenrecht. Und ein modernes Land wie Deutschland sollte das längst flächendeckend hinbekommen haben.
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