9.000 Euro Buße für Notar – weil er lieber stur blieb, statt zu reden
Notar verweigert Aussage – und zahlt teuer dafür
Einem Bericht von Legal Tribune Online zufolge hat sich ein Notar aus Thüringen eine Lektion eingefangen, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wer vom Gericht geladen wird, muss erscheinen. Und wer aussagen soll – und keine rechtliche Entschuldigung mehr hat – der redet. Doch dieser Notar meinte, über den Dingen zu stehen. Obwohl er von der Schweigepflicht entbunden war und ein Gericht ihn rechtskräftig zur Aussage verpflichtet hatte, schwieg er beharrlich weiter.
Das hat nun ein Nachspiel: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte eine Disziplinarbuße von 9.000 Euro – und fand dabei klare Worte zur Vorbildfunktion eines Notars. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie ein einziger Sturkopf am eigenen Sockel sägen kann.
Schweigepflicht? Schon längst aufgehoben
Der Fall liest sich fast wie ein Trotz-Protokoll: Der Notar war ursprünglich durch seine Stellung zur Verschwiegenheit verpflichtet – soweit, so korrekt. Doch genau diese Pflicht wurde aufgehoben: Einer der Beteiligten des ursprünglichen Falls hatte ihn davon befreit, zusätzlich hatte sogar die notarielle Aufsichtsbehörde, das Landgericht Gera, grünes Licht gegeben. Doch anstatt zu kooperieren, blieb der Notar fern und verweigerte jede Aussage.
Selbst als das Landgericht ein Zwischenurteil fällte, das seine Aussagepflicht bestätigte, hielt er an seiner Meinung fest. Ordnungsgelder zahlte er, aber vor Gericht erschien er weiterhin nicht. Nach dem Motto: „Ich hab meine eigene Rechtsmeinung – und die gilt.“
BGH mit klarer Ansage: So nicht!
Der BGH hat diesem Verhalten jetzt einen Riegel vorgeschoben. Die Bundesrichter machten unmissverständlich klar: Ein Notar ist nicht nur irgendwer – er ist ein Träger öffentlicher Aufgaben und steht dem Richter in seiner Verantwortung sehr nahe. Von ihm wird absolute Rechtstreue erwartet. Wer sich dagegen stellt, stelle sich auch gegen den Rechtsstaat. So einfach – und so hart.
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Jena, sah das noch anders und argumentierte, es sei eher eine prozessuale Frage, kein Verstoß gegen Berufspflichten. Doch der BGH hat deutlich gemacht: Auch ein Verhalten außerhalb des eigentlichen Amts kann ein Dienstvergehen sein – vor allem dann, wenn es geeignet ist, das Vertrauen in das Amt zu erschüttern.
Wir sagen: Bild des Berufsstandes beschädigt
Wer Recht verwaltet, darf sich nicht über Recht hinwegsetzen. Ein Notar, der sich für klüger hält als ein Gericht, ist kein Vorbild, sondern ein Risiko. Mit seiner sturen Blockadehaltung hat dieser Notar nicht nur das Verfahren behindert, sondern das Bild eines Berufsstandes beschädigt, der eigentlich für Integrität stehen soll. Und mal ehrlich: Wer als Jurist meint, ein rechtskräftiges Urteil ignorieren zu dürfen, hat das System entweder nicht verstanden – oder will es nicht. Beides ist brandgefährlich.
Quelle: Legal Tribune Online – lto.de
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