33.000 Euro für Zockerei: Papa zahlt die Spiele-Rechnung seines Sohnes!
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Wenn das Tablet zum Goldesel wird
Ein siebenjähriger Junge aus Baden-Württemberg hat über einen Zeitraum von fast zwei Jahren in einem Mobile Game eingekauft. Ob neue Spielfiguren, Items oder exklusive Features – insgesamt klickte er über 1.200 Mal auf „Kaufen“. Die Summe: satte 33.748 Euro. Bezahlt wurde ganz bequem über das Google-Play-Konto seines Vaters. Was als kleines Spiel begann, wurde für die Familie ein finanzieller Albtraum.
Das Gericht: „Papa hat’s erlaubt – auch wenn er’s nicht wusste!“
Wie das Tech-Portal GOLEM berichtet, hat das Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 2 O 64/23) jetzt entschieden: Der Vater muss blechen. Denn er habe seinem Sohn über einen Zeitraum von etwa 20 Monaten das Tablet überlassen – ohne PIN, ohne Kindersicherung, ohne Einschränkung. Unglücklicherweise hatte der Vater für vorherige Käufe seine Kreditkartendetails hinterlegt und so wurden alle Klicks des Sohnes einfach abgerechnet.
Das Gericht urteilte: Der Vater habe durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, dass der Sohn zum Einkaufen berechtigt war. In Juristensprache nennt man das „Anscheinsvollmacht“. Heißt: Wer zulässt, dass jemand regelmäßig in seinem Namen handelt, haftet auch für dessen Handlungen – ob gewollt oder nicht.
Der Hammer: Die Vielzahl an Einkäufen hätte ihm auffallen müssen. Einmal kurz die monatliche Abrechnung prüfen – das hätte gereicht. Stattdessen liefen über fast zwei Jahre die Kosten ins Unermessliche.
Ein Urteil, das alle Eltern betrifft
Das Urteil ist klar: Wer seinem Kind ein Smartphone oder Tablet überlässt, trägt die volle Verantwortung – auch finanziell. Vor allem dann, wenn keine technischen Hürden wie Passwortabfragen oder Sperren eingebaut wurden. In der digitalen Welt gelten dieselben Maßstäbe wie in der echten: Wenn du die Haustür offenlässt, brauchst du dich nicht wundern, wenn jemand reinspaziert.
Was bedeutet das konkret? Wer seine Kreditkartendaten auf einem Gerät speichert, muss dafür sorgen, dass keine unbeaufsichtigten Einkäufe möglich sind. Kinder klicken schnell – und In-App-Käufe sind oft so gestaltet, dass sie verführerisch einfach sind. Da hilft nur eins: Technik verstehen, Einstellungen anpassen und regelmäßig kontrollieren.
Kommentar: Wie konnte das nicht auffallen?
Ganz ehrlich: Wer seinem siebenjährigen Kind ein Tablet mit offener Kreditkarte in die Hand drückt, braucht sich über die Rechnung nicht zu wundern. Natürlich tut einem der Vater leid – aber Unwissenheit schützt eben nicht vor der Verantwortung. Und dass eine zusätzliche Belastung der Kreditkarte von immerhin rund 1500 Euro im Monat über so einen langen Zeitraum nicht auffällt, ist schon sonderbar.
Noch krasser ist aber, wie wenig Bewusstsein viele Eltern dafür haben, wie schnell sich aus 99-Cent-Käufen ein Berg Schulden auftürmen kann. Vielleicht sollte man In-App-Käufe standardmäßig sperren, solange kein Erwachsener explizit zustimmt. Denn digitale Dummheiten bleiben oft sehr reale Schulden.
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