1.000 Euro fürs Gas-Abklemmen? – So bekommen Sie mit Recht 24/7 Ihr Geld zurück!

Veröffentlicht am: 26.Januar.2026Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Hakan Tok schreibt Artikel zu technischen Themen im Blog Recht 24/7 Love & Law.

Schluss mit der Gebührenkeule: Gericht stärkt Verbraucherrechte

Der Abschied vom Gas ist in vollem Gange: Immer mehr Haushalte steigen um – etwa auf Wärmepumpen oder Fernwärme. Der alte Gasanschluss wird dann überflüssig und soll stillgelegt werden. Doch wer glaubt, das wäre ein einfacher Schritt, hat die Rechnung ohne den Netzbetreiber gemacht. Denn viele Unternehmen stellen dafür plötzlich saftige Rechnungen aus – teils bis zu 1.000 Euro.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dem jetzt einen klaren Riegel vorgeschoben. In einem aktuellen Urteil entschieden die Richter: Diese sogenannten “Stilllegungspauschalen” sind unzulässig. Und das betrifft nicht nur Einzelfälle – sondern potenziell tausende Haushalte bundesweit.

Was sagt das Gericht – und warum ist das Urteil so wichtig?

Netzbetreiber berufen sich bei ihren Forderungen auf eine bestimmte Vorschrift aus der Niederdruckanschlussverordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 NDAV). Die besagt: Wenn Kunden an ihrer Anlage etwas ändern, dürfen Netzbetreiber ihnen dafür die notwendigen Kosten in Rechnung stellen – zum Beispiel für Umbauten oder Erweiterungen.

Doch genau hier setzt das Gericht an: Eine Stilllegung ist keine Änderung, sondern schlicht das Beenden einer Nutzung. Und dafür dürfen keine Extragebühren verlangt werden. Die Richter stellten also klar: Nur weil man sich vom Gas verabschiedet, muss man nicht nochmal tief in die Tasche greifen.

Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Netzbetreiber hat Revision beim Bundesgerichtshofeingelegt. Doch das bedeutet nicht, dass Betroffene tatenlos zusehen müssen.

So wehren Sie sich – und holen sich Ihr Geld zurück

Wenn Sie Post vom Netzbetreiber bekommen und zur Kasse gebeten werden, sollten Sie nicht einfach zahlen – zumindest nicht ohne Widerspruch. Und ja: Auch bereits gezahlte Beträge lassen sich zurückfordern – je nachdem, wie alt die Zahlung ist, kann aber Verjährung drohen. Wir von Recht 24/7 stehen Ihnen mit rechtlicher Beratung zur Seite und helfen, Ihr Geld zurück zu holen.

Unsere Einordnung

Was da seit Jahren passiert, ist mehr als fragwürdig. Erst kassieren die Netzbetreiber jahrelang Anschlussgebühren – und dann wollen sie nochmal Geld dafür, dass man das Gas wieder loswird? Klingt nach Abomodell mit Austrittsgebühr. Das Urteil ist überfällig und zeigt, wie wichtig es ist, dass Gerichte solche Geschäftsmodelle hinterfragen. Dass überhaupt ein Kunde bis zum Oberlandesgericht ziehen musste, um diesen Punkt zu klären, ist bezeichnend. Wer mit der Energiewende ernst macht, sollte nicht auch noch bürokratisch ausgebremst und finanziell bestraft werden.

Hast Du 1.000 Euro fürs Gas abklemmen gezahlt? Kontaktiere Recht 24/7 und sichere Dir Dein Geld zurück!

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