Recht 24/7 FAQs
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Die Liquidation einer GmbH oder UG dauert in der Regel mindestens ein Jahr, da das sogenannte Sperrjahr, in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für die Liquidation sind die Gesellschafterbeschlüsse, die Anmeldung zur Liquidation beim Handelsregister sowie die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs im Bundesanzeiger erforderlich. Unsere Anwälte erstellen alle Unterlagen individuell für Deine Gesellschaft.
Die Liquidation kostet bei Recht 24/7 einmalig 479 € netto (zzgl. MwSt.), zuzüglich externer Notar- und Gerichtskosten. Alle anwaltlichen Leistungen und Unterlagen sind im Festpreis enthalten.
Ja, eine Stiftung kann von einer einzigen Person gegründet und geführt werden. Die Stifterin oder der Stifter kann auch als Mitglied des Stiftungsvorstands fungieren, solange die Satzung dies zulässt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Typische Kosten umfassen Notarkosten für die Beurkundung der Stiftungsurkunde und der Stiftungssatzung (sofern im konkreten Fall erforderlich oder gewünscht), Beratungskosten für rechtliche und steuerliche Beratung, Genehmigungsgebühren für die Stiftungsaufsicht sowie laufende Verwaltungskosten.
Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung ist von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Zudem kann sie von der Umsatzsteuer befreit werden oder von einem ermäßigten Steuersatz profitieren.
In der Regel wird ein Mindestkapital von 50.000 Euro empfohlen, um die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen. Die genaue Höhe kann jedoch je nach Bundesland und Stiftungszweck variieren.
Für die Gründung einer Stiftung müssen der Stiftungszweck, das Stiftungskapital und die Satzung klar definiert sein. Die Stiftungssatzung und die Stiftungsurkunde sind – sofern im konkreten Fall erforderlich oder gewünscht – notariell zu beurkunden, und die Stiftung muss von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden.
- Recherche: Stelle sicher, dass deine Marke nicht bereits registriert ist.
- Antragstellung: Reiche den Antrag bei den jeweiligen nationalen Behörden ein:
- Deutschland: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Österreich: Österreichisches Patentamt
- Schweiz: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
- Prüfung: Die Behörden prüfen deine Marke auf Einzigartigkeit und Eintragungsfähigkeit.
- Eintragung: Nach erfolgreicher Prüfung wird deine Marke im Markenregister eingetragen und veröffentlicht.
Für detaillierte Informationen und aktuelle Gebühren besuche die offiziellen Webseiten der jeweiligen Behörden:
- [DPMA](https://www.dpma.de)
- [Österreichisches Patentamt](https://www.patentamt.at)
- [IGE](https://www.ige.ch)
- Dauer: Der Anmeldeprozess kann je nach Land und Komplexität zwischen 3 und 12 Monaten dauern.
- Kosten: Die Gebühren variieren je nach Land:
- Deutschland: Ca. 300 EUR für die Anmeldung und erste Klasse.
- Österreich: Ca. 250 EUR für die Anmeldung.
- Schweiz: Ca. 550 CHF für die Anmeldung.
Zusätzlich können Kosten für Anwälte und Berater anfallen.
Die Markenanmeldung in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) bietet dir mehrere Vorteile:
- Rechtlicher Schutz: Du verhinderst, dass Dritte deine Marke ohne Erlaubnis nutzen.
- Markenidentität: Du stärkst die Markenwiedererkennung und Kundentreue.
- Wertsteigerung: Deine Marke kann den Unternehmenswert erhöhen und als Asset genutzt werden.
- Exklusivität: Du erhältst das exklusive Recht, deine Marke im jeweiligen Land zu nutzen.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend. Dazu gehören eine umfassende Markenrecherche, die korrekte Einreichung des Antrags bei den Markenämtern der DACH Region und die Überwachung und Durchsetzung der Markenrechte nach der Eintragung.
Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten kann den Prozess erleichtern und die Erfolgschancen erhöhen.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend. Dazu gehören eine umfassende Markenrecherche, die korrekte Einreichung des Antrags bei der WIPO, und die Überwachung und Durchsetzung der Markenrechte nach der Eintragung. Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten kann den Prozess erleichtern und die Erfolgschancen erhöhen.
Die Kosten variieren je nach Anzahl der Länder und Waren- und Dienstleistungsklassen. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Der gesamte Anmeldeprozess kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern, abhängig von der Komplexität und den Prüfungsfristen der internationalen Markenämter.
Die Marke muss unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sein. Eine gründliche Markenrecherche ist notwendig, um sicherzustellen, dass keine bestehenden Rechte verletzt werden. Zudem muss die Marke bereits in einem Heimatland registriert sein, bevor sie international angemeldet werden kann.
Das Madrider System, verwaltet von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), erlaubt die Einreichung eines einzigen Antrags, um Markenschutz in mehreren Ländern zu erhalten. Dies vereinfacht den Prozess und senkt die Kosten im Vergleich zu separaten Anmeldungen in jedem Land.
Eine internationale Markenanmeldung ermöglicht es, eine Marke in mehreren Ländern gleichzeitig zu schützen. Die Vorteile umfassen rechtliche Sicherheit, Kostenersparnis, einheitliche Verwaltung und erleichterte Marktexpansion.
IR steht für “International Registration”: Bei einer internationalen Markenanmeldung bezeichnet IR die internationale Registrierung einer Marke nach dem Madrider System, das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird.
Vorteile der IR
- Einheitlicher Schutz: Die Marke wird in mehreren Ländern durch eine einzige Anmeldung geschützt.
- Kostenersparnis: Reduziert die Notwendigkeit von separaten Anmeldungen in jedem Land.
- Verwaltung: Vereinfachte Verwaltung und Überwachung der Markenrechte
Prozess der IR
- Grundanmeldung: Die Marke muss zunächst im Heimatland angemeldet sein.
- Einreichung bei WIPO: Ein Antrag auf internationale Registrierung wird bei der WIPO eingereicht.
- Prüfung und Schutz: Die WIPO prüft den Antrag und leitet ihn an die nationalen Markenämter der gewünschten Länder weiter.
Durch die IR können Unternehmen ihre Marke effizient und kostengünstig international schützen und verwalten.
Für die Verlängerung einer Marke ist in der Regel ein Nachweis über die bestehende Markeneintragung erforderlich. Mit unserem Angabenformular nach der Bestellung werden alle notwendigen Informationen zu Deiner Marke abgefragt, damit wir den Verlängerungsantrag vorbereiten können.
In den meisten Ländern muss eine Marke alle zehn Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für deutsche und EU-Marken. Es ist wichtig, rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine Verlängerung zu beantragen, um den Schutz Deiner Marke aufrechtzuerhalten.
Eine Markenverlängerung ist der Prozess der Erneuerung des Markenschutzes, um sicherzustellen, dass Deine Marke weiterhin rechtlich geschützt bleibt. Dies ist wichtig, um den exklusiven Gebrauch Ihrer Marke zu sichern und rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen zu vermeiden.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung an das Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://dev-recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Die notarielle Unterschriftenbeglaubigung der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister beträgt ca. 150,00 EURO. Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten ca. 200,00 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (ca. 150,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (ca. 50,00 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist nicht notwendig. Jedoch muss die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mit beglaubigter Unterschrift über den Notar erfolgen.
Die Komplementäre haften persönlich und gesamtschuldnerisch, unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt.
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ihnen steht jedoch ein Widerspruchsrecht bei ungewöhnlichen Geschäften zu (überschreiten des gewöhnlichen Betriebes des Handelsgewerbes). Außerdem haben sie ein Kontrollrecht und sind berechtigt den Jahresabschluss unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.
Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch die Komplementäre. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und der Vertretung ausgeschlossen.
Mit einem Gesellschaftsvertrag. Dieser muss nicht zwingend schriftlich sein, wir empfehlen jedoch unbedingt die Erstellung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages. Parallel muss eine Handelsregisteranmeldung erfolgen, um die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten wirksam zu machen.
Für die Gründung einer KG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Die KG kann ohne Einlage geführt werden, wenn für die Ausübung des Gewerbes kein Kapital benötigt wird. Jedoch muss die Hafteinlage (Haftsumme) des Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (ein Komplementär und ein Kommanditist). Komplementäre und Kommanditisten können natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften sein.
Die gemeinnützige GmbH ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://dev-recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Die Notarkosten betragen ca. 800,00 – 900,00 Euro. Die Gebühr für das Registergericht beträgt ca. 300,00 Euro.
Die gemeinnützige UG ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://dev-recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Die Notarkosten betragen ca. 800,00 – 900,00 Euro, da die gemeinnützige UG mit der sog. Individualsatzung gegründet werden muss. Die Gebühr für das Registergericht beträgt ca. 300,00 Euro.
Nein, die wettbewerbsrechtliche Überprüfung des e.K. Namens / eines e.K. Logos bzw. eines Einzelunternehmen Logos ist stets anzuraten. Diese ist unabhängig von der firmenrechtlichen Überprüfung. Wir empfehlen diese separat bei uns über eine Markenrecherche für die DE-Marke oder für die EU-Marke bzw. eine Markenanmeldung in Auftrag zu geben.
Die Notar- und Registergebühren bei einem e.K. Unternehmen betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Die Gebühr beim Gewerbeamt für die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens liegt für den Mandanten zwischen ca. 10,00 bis 65,00 EUR. Hinzukommen können noch die Kosten für die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Handwerkskarte etc., wenn im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein sollten.
Bei einem Einzelunternehmen ist der Bürokratieaufwand niedriger. Kleingewerbetreibende benötigen z.B. keine Eintragung in das Handelsregister. Außerdem besteht keine Bilanzierungspflicht.
Ja, als Einzelunternehmer und auch als Kaufmann e.K. haften Sie unmittelbar und unbeschränkt mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.
Eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung gibt es nicht. Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sichern „nur“ gegen Schadensersatzansprüche Dritter in Höhe der Versicherungssumme ab.
Sobald die Tätigkeit einen gewissen gewerblichen Umfang annimmt, ist eine Eintragung als e.K. Pflicht.
Als Faustregel gilt, dass ein Handelsunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 250.000 Euro eintragungspflichtig ist. Für Unternehmen der Dienstleistungsbranche gilt ein Schwellenwert von ca. 150.000 Euro.
Ansonsten benötigen Sie als Einzelunternehmer nicht zwingend einen Handelsregistereintrag.
Manche Mandanten präferieren den e.K., da ein Eintrag in das Handelsregister seriöser und professioneller wirkt, dies hat ggf. Vorteile gegenüber dem Vertragspartner.
Die OHG ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://dev-recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Die Gesellschafter haften umfassend. Die Haftung ist unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Ein Gläubiger kann auf jeden Gesellschafter zugreifen und muss die übrigen Gesellschafter nicht anteilig mit einbeziehen.
Nein, Dritten bzw. den Gläubigern gegenüber kann die Haftung nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung wäre grundsätzlich unwirksam.
Diese betragen zusammen ca. 400,00 EUR.
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen und gewerblichen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Daneben wird eine Anmeldung zur Eintragung der OHG in das Handelsregister benötigt. In einem Notariat müssen dann die Unterschriften unter der Handelsregisteranmeldung beglaubigt werden.
Für die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR besteht keine Eintragungspflicht in das Transparenzregister. Mit der Registrierung der eGbR im Gesellschaftsregister, ist diese jedoch verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen:
Die Notar- und Registergebühren bei einer eGbR betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Nein, grundsätzlich gibt es keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR. Nur in bestimmten Fällen besteht ein faktischer Eintragungszwang als eGbR (z.B. Grundstücksrechte können nur noch im Grundbuch eingetragen werden, wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist und eine GbR kann nur Gesellschafterin einer GmbH werden, wenn Sie als eGbR registriert ist).
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung in das Vereinsregister ans Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://dev-recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Ja, wir geben vor dem Notartermin Ihre Unterlagen zum Finanzamt zwecks einer Abstimmung. Sobald uns ein positiver Bescheid durch die Steuerbehörde vorliegt, kann es weitergehen mit der Notarterminanfrage.
Es reicht, wenn die Registeranmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben wird. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder können deshalb allein anmelden.
Ca. innerhalb von vier bis sechs Wochen erhält der Verein die Eintragungsmeldung des Vereinsregisters. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Verein vollständig rechtskräftig und darf den Zusatz „eingetragener Verein“ tragen.
Diese betragen ca. 200 Euro.
Dies kommt darauf an wie die Ausgangslage ist. Bei einem nicht eingetragenen Verein kann bürokratischer Aufwand erspart werden und das Vereinsleben kann erst einmal ausgetestet werden. Er kann bereits mit zwei volljährigen Personen gegründet werden. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht erforderlich. Bei Rechtsgeschäften im Namen des Vereins haften die Mitglieder als Gesamtschuldner.
Ein eingetragener Verein ist hingegen rechtfähig und handelt als juristische Person. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist erforderlich. Die Gründung ist mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern möglich. Die Mitglieder eines e.V. schulden dem Verein nur die satzungsgemäß festgelegten Beträge. Für schuldrechtliche und deliktische Forderungen gegen den Verein müssen die Mitglieder darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen nicht einstehen, es gilt der Grundsatz der Vereinshaftung.
In der Regel: Ja. Im Falle einer Ausgliederung werden Arbeitsverträge in der Regel auf eine GmbH übertragen. Dieser Übergang bezieht sich auf alle Verbindlichkeiten und Ansprüche aus den Verträgen, die in die Verantwortung des neuen Unternehmens übergehen. Bei Sachgründungen oder Verkäufen können Arbeitsverträge im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB übertragen werden. Dadurch wird zwar sichergestellt, dass der Vertrag vom neuen Unternehmen anerkannt wird, aber es müssen auch die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie vor dem Übergang.
Es ist zu erwähnen, dass die Arbeitnehmer das Recht haben, einem solchen Übergang zu widersprechen und die rechtliche Anerkennung zu verweigern.
Die direkte Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine UG ist aufgrund bestimmter Vorschriften leider nicht möglich. Während Sacheinlagen bei der GmbH zulässig sind, sind sie bei der Gründung einer UG nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG verboten. Zudem sind sowohl Einbringungs- als auch Ausgliederungsverfahren für diesen Übergang grundsätzlich ausgeschlossen.
Die einzige Möglichkeit für ein Einzelunternehmen, in eine UG überzugehen, ist daher die Übertragung des bestehenden Unternehmens auf eine neu zu gründende UG (haftungsbeschränkt).
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und können so pauschal nicht angegeben werden. Gerne klären wir die Notarkoten dann für den individuellen Fall mit dem Notar ab.
Die Notarkosten betragen bei Verwendung des Musterprotokolls und bei bis zu 7.000 Euro Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
bzw. die Notarkosten betragen bei Verwendung einer individuellen Satzung wie bei einer GmbH:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Zusätzlich für die Beurkundung der Handelsregisteranmeldung der KG ca. 150,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Kosten des Registergerichts für die Eintragung betragen für die UG (haftungsbeschränkt) ca. 300,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus ca. 225,00 Euro für die Eintragung und ca. 75,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten ca. 200,00 EURO – zusammengesetzt aus Eintragung (ca. 150,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (ca. 50,00 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
- zusätzlich für die Beurkundung der Handelsregisteranmeldung der KG ca. 150,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Kosten des Registergerichts für die Eintragung betragen für die GmbH ca. 300,00 EURO. Die Kosten setzen sich zusammen aus ca. 225,00 EURO für die Eintragung und ca. 75,00 EURO für die Bereitstellung zum Abruf der Dokumente.
Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten ca. 200,00 EURO – zusammengesetzt aus Eintragung (ca. 150,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (ca. 50,00 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Eines der häufigsten Risiken besteht darin, dass eine Organisation den Grundsatz der Uneigennützigkeit nicht einhält, der besagt, dass sie alle Gewinne für wohltätige Zwecke verwenden und keine Gewinne an Gesellschafter oder andere Personen oder Institutionen ausschütten darf. Darüber hinaus können auch überhöhte Geschäftsführergehälter und fehlerhafte Geschäftsführerverträge zu Verstößen gegen die Gemeinnützigkeit führen.
Die Gesellschafter der gGmbH sollten sich dieser potenziellen Fallstricke bewusst sein, um zu vermeiden, dass ihnen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird.
Eine gGmbH ist eine juristische Person, die gegenüber Dritten unbeschränkt haftet und im Haftungsfall zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die gGmbH und ihre Geschäftsführung gesamtschuldnerisch für die von der Gesellschaft verursachten Schäden haften. Darüber hinaus haftet die Geschäftsführung für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden, da jede Fahrlässigkeit oder jedes vorsätzliche Fehlverhalten zu persönlichen finanziellen Verlusten für die an der Leitung des Unternehmens Beteiligten führen kann.
Die steuerlichen Vorteile der Gründung einer gGmbH sind erheblich. Hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der gGmbH bestätigt, erhält sie einen Freistellungsbescheid, der die Steuerfreiheit für den angegebenen Veranlagungszeitraum bestätigt. Das bedeutet, dass die gGmbH von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, dem Solidaritätszuschlag und auch von der Grundsteuer befreit ist. Darüber hinaus sind viele Leistungen im gemeinnützigen Bereich von der Umsatzsteuer befreit und mit einem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert. Im Gegensatz dazu müssen Umsätze in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit einem regulären Satz von 19 Prozent besteuert werden.
Der e. V. ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Er benötigt zu seiner Gründung mindestens sieben Gründungsmitglieder und kann sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren, ohne ein Vermögen aufbauen zu müssen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung nicht, da viele Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.
Eine Alternative zum e. V. ist die gGmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese kann von einer Einzelperson gegründet werden, und ihre Mitglieder sind Gesellschafter, was bedeutet, dass die Entscheidungsfindung viel stärker zentralisiert ist als bei einem Verein. Sie kann bei einem Gesellschafter auch ganz alleine getroffen werden. Es gibt keine “Vereinsmeierei” und man hat alles in der Hand. Die gGmbH hat jedoch nicht denselben Zugang zu Finanzmitteln wie ein Verein durch Mitgliedsbeiträge und ist stattdessen auf andere Einnahmequellen wie Spenden oder Zuschüsse angewiesen.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden ist, dass eine gGmbH einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Unternehmenszweck verfolgt, während eine GmbH in erster Linie wirtschaftliche Interessen hat. Eine gGmbH muss 75 Prozent ihres Gewinns für den gemeinnützigen Zweck verwenden, für den sie gegründet wurde, wie zum Beispiel Tierschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz oder Denkmalschutz. Eine GmbH hingegen ist auf die Erzielung von Gewinnen für ihre Gesellschafter ausgerichtet.
Die Entscheidung zwischen der Gründung einer GmbH oder einer gGmbH hängt also vom Zweck Deines Unternehmens ab.
Eines der häufigsten Risiken besteht darin, dass eine Organisation den Grundsatz der Uneigennützigkeit nicht einhält, der besagt, dass sie alle Gewinne für wohltätige Zwecke verwenden und keine Gewinne an Gesellschafter oder andere Personen oder Institutionen ausschütten darf. Darüber hinaus können auch überhöhte Geschäftsführergehälter und fehlerhafte Geschäftsführerverträge zu Verstößen gegen die Gemeinnützigkeit führen.
Die Gesellschafter der gUG sollten sich dieser potenziellen Fallstricke bewusst sein, um zu vermeiden, dass ihnen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird.
Eine gUG ist eine juristische Person, die gegenüber Dritten unbeschränkt haftet und im Haftungsfall zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die gUG und ihre Geschäftsführung gesamtschuldnerisch für die von der Gesellschaft verursachten Schäden haften. Darüber hinaus haftet die Geschäftsführung für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden, da jede Fahrlässigkeit oder jedes vorsätzliche Fehlverhalten zu persönlichen finanziellen Verlusten für die an der Leitung des Unternehmens Beteiligten führen kann.
Die steuerlichen Vorteile der Gründung einer gUG sind erheblich. Hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der gUG bestätigt, erhält sie einen Freistellungsbescheid, der die Steuerfreiheit für den angegebenen Veranlagungszeitraum bestätigt. Das bedeutet, dass die gUG von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, dem Solidaritätszuschlag und auch von der Grundsteuer befreit ist. Darüber hinaus sind viele Leistungen im gemeinnützigen Bereich von der Umsatzsteuer befreit und mit einem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert. Im Gegensatz dazu müssen Umsätze in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit einem regulären Satz von 19 Prozent besteuert werden.
Der e. V. ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Er benötigt zu seiner Gründung mindestens sieben Gründungsmitglieder und kann sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren, ohne ein Vermögen aufbauen zu müssen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung nicht, da viele Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.
Eine Alternative zum e. V. ist die gUG, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese kann von einer Einzelperson gegründet werden, und ihre Mitglieder sind Gesellschafter, was bedeutet, dass die Entscheidungsfindung viel stärker zentralisiert ist als bei einem Verein. Sie kann bei einem Gesellschafter auch ganz alleine getroffen werden. Es gibt keine “Vereinsmeierei” und man hat alles in der Hand. Die gUG hat jedoch nicht denselben Zugang zu Finanzmitteln wie ein Verein durch Mitgliedsbeiträge und ist stattdessen auf andere Einnahmequellen wie Spenden oder Zuschüsse angewiesen.
Der Hauptunterschied zwischen der gUG und der gGmbH ist die Höhe des Stammkapitals, das für die Gründung jeder Gesellschaft erforderlich ist. Für die Gründung einer gGmbH müssen mindestens 12.500 EUR auf das Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt werden.
Für die Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) wird hingegen theoretisch nur ein Euro benötigt. In der Praxis verlangen die Notare aber in der Regel 500,00 EUR als Stammkapital.
Wenn vor Anmeldung einer Marke nicht geprüft wird, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt, erhöht sich das Risiko von Widersprüchen durch bereits existierende Marken erheblich.
Daher raten wir dazu, vor Anmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen, welche in unserem BUSINESS Modell enthalten ist.
Das BASIC Modell enthält die Überprüfung der Schutzfähigkeit der Marke und deren Anmeldung.
Nur mit dem BUSINESS Modell ist eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche enthalten, die vor Anmeldung der Marke durchgeführt wird.
Wenn Du für Deine Unterlagen einen Auszug aus dem Transparenzregister benötigst, können wir diesen gerne gegen eine Bearbeitungspauschale veranlassen. Sprich uns hierzu einfach an.
Meist liegt es daran, dass die Datei zu groß ist. Das aktuelle Limit im Online-Formular liegt bei 5 MB.
Kein Problem: Schicke uns alle Unterlagen an vertrag@recht24-7.de. Die Bestellung kannst Du parallel (ohne Upload) vornehmen. Wir ordnen Deine Bestellung dann den Dokumenten zu.
Oder wir schicken Dir einen Upload-Link zu, mit dem Du Dokumente ohne Größenbeschränkung einfach hochladen kannst. Eine kurze E-Mail an vertrag@recht24-7.de reicht aus und Du erhältst den Upload-Link .
Selbstverständlich kannst Du dich selbst beim Transparenzregister auf deren Internetseite legitimieren, einen Account anlegen und Deine Daten selber einpflegen.
Gerne können wir dies für die auf unserer Seite dargestellten Konditionen für Dich übernehmen.
Kommst Du Deiner Eintragungspflicht nicht nach, ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. Diese können, je nach Fall, bis zu EUR 100.000 oder bei vorsätzlicher Begehung bis zu EUR 150.000 reichen. Gleiches droht bei der Eintragung falscher Daten. Im Falle von Dateninkonsistenzen ist zudem mit sog. Unstimmigkeitsmeldungen zu rechnen, auf die Du innerhalb kurzer Fristen zu reagieren hast, da ebenfalls Bußgelder drohen.
Bitte beachte, dass bestandskräftige Bußgeldentscheidungen auch auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht werden (sog. Naming and Shaming) und damit eine Auswirkung auf Deine Reputation haben können.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass unter Anderem alle Gesellschaften, die in einem deutschen Handelsregister eingetragen sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen müssen. Auf Branche, Tätigkeit oder andere Kriterien kommt es nicht an.
Für Gesellschaften, die vor dem 01.08.2021 gegründet wurden, entsteht die Eintragungspflicht je nach Rechtsform erstmalig ab dem 31.03.2022, für jüngere Gesellschaften bereits seit 01.09.2021.
Das Transparenzregister ist die zentrale Datenbank in Deutschland, die für alle verpflichteten Gesellschaften den oder die wirtschaftliche berechtigten Personen aufzeigt.
Sie dient dazu, durch Transparenz illegale Geldwäsche zu vermeiden oder zu erschweren. Sie findet Ihre rechtliche Grundlage im Geldwäschegesetz (GWG).
Die Geschäftsunterlagen müssen weiterhin 10 Jahre aufbewahrt werden. Ansonsten bestehen keine Pflichten mehr.
Wer kann Liquidator werden?
Jede natürliche Person über 18. Meist wird hier der Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt die Rolle des Liquidators übernehmen.
Nein. Rechtlich kann eine GmbH oder UG nur durch Liquidation aufgelöst werden, wenn keine Insolvenz vorliegt.
Zur endgültigen Erledigung! Falls Du Deine UG oder GmbH nicht liquidierst, musst Du jährlich eine Bilanz und Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Kosten enden erst mit einer Beendigung der Gesellschaft durch Liquidation.
Die Notarkosten betragen insgesamt ca. 400,00 €. Die Registergerichtskosten betragen ca. 700,00 € (für die erste Eintragung der Auflösung der Gesellschaft und die zweite Eintragung der Löschung der Gesellschaft). Die Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind von unserer Pauschale umfasst.
Recht 24/7 hat seit 2003 Erfahrung mit Gründungen und Liquidationen von Gesellschaften. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Du Deine UG oder GmbH schnell und professionell liquidierst.
Du erhältst alle erforderlichen Unterlagen, erstellt von einem Rechtsanwalt nach Deinen Anforderungen. Das ganze in 24 h.
Eine uneingeschränkte rechtliche Beratung zur Liquidation durch einen Rechtsanwalt ist im Preis enthalten. Alle für die Liquidation erforderlichen Leistungen sind inklusive.
Ohne versteckte Kosten. Vergleiche selbst.
Wenn Inhaber ähnlicher oder identischer Marken eine Markenüberwachung aufgesetzt haben, erhalten diese eine Benachrichtigung über Deine Anmeldung.
Wenn eine Verwechslungsfähigkeit behauptet wird, kann Widerspruch gegen Deine Anmeldung einlegt werden. Daher raten wir nach Registrierung Deiner Marke auch zum Einrichten einer Markenüberwachung.
Bist Du (Quasi-) Hersteller einer Ware so bedarf es des jeweiligen Warenschutzes. Der Warenschutz umfasst automatisch auch den Schutz der damit einhergehenden Einzelhandelsdienstleistungen.
Bist Du Händler einer Ware, so bedarf es gerade nicht des Warenschutzes sondern des Schutzes der jeweiligen Einzelhandelsdienstleistung.
Ergibt der Recherchereport der Markenüberwachung eine Kollision, melden wir uns bei Dir. Wir beraten Dich, was das beste Vorgehen ist, um gegen einen Plagiator rechtlich vorzugehen.
Es werden alle Datenbanken der Markenregister DPMA, EUIPO, USPTO & WIPO (Madrid) nach identischen oder ähnlichen Marken durchsucht.
Die Überwachung Ihrer Marke mit allen oben dargestellten Leistungen kostet monatlich 29,90 EURO.
Für die Gründungen der verschiedenen Gesellschaften fallen jeweils folgende Notarkosten an.
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Die Notarkosten betragen bei bis 7.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen ca. 300,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus ca. 225,00 Euro für die Eintragung und ca. 75,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Gründung einer GmbH
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen ca. 300,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus ca. 225,00 Euro für die Eintragung und ca. 75,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Recht 24/7 gründet seit 2003 Gesellschaften. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Sie schnell und professionell gründen.
Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen, erstellt von einem Rechtsanwalt nach Ihren Anforderungen. Das ganze in 24 h.
Eine uneingeschränkte rechtliche Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt ist im Preis enthalten. Alle für die Gründung erforderlichen Leistungen sind inklusive. Sie zahlen nichts extra für eine rechtliche „Gründungsberatung“ oder einen Geschäftsführervertrag. Sie erhalten eine Beratung vom Rechtsanwalt und nicht durch einen „Gründungsberater“ ohne rechtliche Qualifikation.
Ohne versteckte Kosten. Vergleichen Sie selbst.
Ja. Die Übertragung und Speicherung aller Daten erfolgt mit unseren Onlineformularen abgesichert und verschlüsselt über https (SSL Verschlüsselung).
Ja – darauf legen wir größten Wert!
Unser Payment Provider Micropayment ist einer der größten und etabliertesten Anbieter am Markt: www. micropayment.de
Payment Card Industry Data Security Standard, kurz PCI DSS ist ein Sicherheitsstandard für die Handhabung der Karten- und Transaktionsdaten.
Recht 24/7 erfüllt diese Zertifizierung.
Die Bewertungen stellen durchwegs Originalbewertungen unserer Mandanten dar. Darauf sind wir stolz und es zeigt uns, dass man mit unserem Service zufrieden ist.
Das Kundenbewertungssystem ist ein Service der Trusted Shops GmbH.
Trusted Shops ist seit 1999 der führende Gütesiegelanbieter für Online-Shops in Europa und der Garant für unabhängige und echte Bewertungen.
Es gibt drei Markenarten: Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.
Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen des vom Markenamt verwendeten Zeichensatzes bestehen. Der Schutzumfang der Marke bezieht sich hier auf die Zeichenabfolge des Wortes und umfasst in der Regel alle üblichen Schreibweisen.
Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).
Wort-/Bildmarken sind, wie der Name schon sagt, eine Kombination aus beidem. Sie bestehen aus Wort- und Bildbestandteilen oder aus Wörtern, die grafisch besonders gestaltet sind. Klassisches Beispiel hierfür ist ein Logo mit Schriftzug oder eine besondere Schreibweise. Hier erstreckt sich der Schutz auf die Kombination dieser Darstellung.
Wir beraten Sie gerne, welche Markenform die beste Option für Ihre Markenanmeldung darstellt.
Ja, bei einer Markenanmeldung über Recht 24/7 ist die Recht 24/7 Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vertreter für Ihre Markenanmeldung. Wir übernehmen die Anmeldeprozedur, klären Rückfragen des Markenamtes und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Markenamt.
Wenn Sie als Anmelder keinen Wohn- oder Geschäftssitz oder eine Niederlassung haben, müssen sich zwingend von einem im Inland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen (§ 96 Abs. 1 MarkenG). Dies ist mit einer Markenanmeldung durch Recht 24/7 gewährleistet.
Marken werden nicht pauschal eingetragen. Vielmehr muss aufgelistet werden, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist deshalb wichtiger Bestandteil der Markenanmeldung, die ohne ein solches Verzeichnis unvollständig ist.
Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in (Nizza-) Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.
Diese Markenklassifikation ist mit einer international einheitlichen Systematik, der „Klassifikation von Nizza“, in 45 Klassen eingeteilt.
Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.
Die Amtsgebühren (diese sind nach Durchführung der Anmeldung an das Markenamt zu entrichten) einer Anmeldung sind abhängig von der Anzahl der angemeldeten Klassen und belaufen sich:
Beim DPMA für die Anmeldung einer deutschen Marke:
- 290,00 € für die DPMA Standardanmeldegebühr mit bis zu drei Klassen
- für jede weitere Klasse 100,00 € Amtsgebühr
Beim EUIPO (EU-Markenamt) für die Anmeldung einer EU-Marke:
- Standardanmeldegebühr mit einer Klasse: 850 €
- zweite Klasse 50 € zusätzliche Amtsgebühr
- jede weitere Klasse 150 € zusätzliche Amtsgebühr
Sie erhalten Ihre Markenurkunde von uns, nachdem das Markenamt Ihre Marke im Markenregister eingetragen und veröffentlich hat. Bei Anmeldung einer deutschen Marke erhalten Sie die Markenurkunde in Papierform, bei Anmeldung einer EU Marke erhalten Sie die Markenurkunde in digitaler Form (PDF Datei), da das EUIPO (europ. Markenamt) nur dieses Format bereitstellt.
Der Markenschutz gilt in den Ländern, für die die Marke angemeldet wurde.
Für eine deutsche Marke gilt der Schutzraum Deutschland, für eine EU-Marke gilt der Markenschutz EU weit, d.h. in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union.
Für die Anmeldung einer Marke ist ein entsprechender Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Das DPMA prüft zunächst, ob alle formalen Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die amtlichen Gebühren bezahlt sind. Darüber hinaus prüft das Amt die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese bestehen beispielsweise bei Marken, die:
- eine fehlende Unterscheidungskraft aufweisen
- ein Hoheitszeichen enthalten
- gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Bestehen keine Schutzhindernisse und verläuft die Formalprüfung positiv, wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen. Der gesamte Vorgang ist komplex und erfordert eine kompetente Korrespondenz mit dem Markenamt. Im Rahmen unseres Produkts „Markenanmeldung“ übernehmen wir für Sie alle notwendigen Schritte – von einer ausführlichen Markenrecherche bis hin zur sofortigen Anmeldung.
Wir erstellen Ihre Markenanmeldung innerhalb von 24 Stunden, nachdem uns alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Marke, zum gewünschten Markenschutz und den Anmelderdaten vorliegen.
Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt ein. Die Bearbeitung beim Markenamt bis zur Veröffentlichung der Marke im Markenregister dauert i.d.R. bis zu 4 Monate.
Recht 24/7 gibt es seit 2003. Wir stellen sicher, dass Ihre Marke schnell und professionell von einem Anwalt recherchiert und angemeldet wird. Direkt zum Anwalt – ohne Vermittlungsplattform und Umwege. Wir sind unter den Top-Kanzleien für Markenanmeldungen in Deutschland.
Du erhältst die Überarbeitung in einer umfassend kommentierten PDF-Datei per E-Mail zusammen mit der Bewertung Deines Vertrages.
Dein Vertrag wird von einem spezialisierten, erfahrenen Anwalt aus unserem Team geprüft.
Ja, Du kannst beliebig viele Fragen zu Deiner Vertragsprüfung stellen. Schicke diese bitte unter Angabe Deiner Bestellnummer direkt an vertrag@recht24-7.de.
Du erhältst die Ergebnisse spätestens in 24 Stunden (garantierte Bearbeitungszeit). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Stunden.
Wir prüfen alle Verträge. Besonders geeignet ist der Recht 24/7 Vertragscheck für:
- Immobilienkaufverträge
- Bauträgerverträge
- Werkverträge
- Arbeitsverträge
- Geschäftsführerverträge
- Mietverträge
- Franchiseverträge
Recht 24/7 gibt es seit 2003. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Dein Vertrag schnell und professionell von einem Anwalt geprüft wird. Direkt zum Anwalt – ohne Vermittlungsplattform und Umwege.
Das ganze in 24 h!
Ja, das geht selbstverständlich. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und können die gerichtliche Vertretung gerne über die Rechtsschutzversicherung abwickeln.
Ja, deutschlandweit vor allen Gerichten. Nach unserer ersten Risikobewertung und Beratung erstellen wir Ihnen hierzu gerne ein Angebot zum Festpreis. Mit allen Risiken und Kosten.
Recht 24/7 ist eine deutsche Anwaltskanzlei. Ihre Anfragen werden ausschließlich durch in Deutschland zugelassene Anwälte unserer Kanzlei bearbeitet und beantwortet.
Ja, Sie können beliebig viele Fragen zu Ihrem Fall und Rückfragen nach der Bearbeitung Ihres Falles stellen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an rechtsanwalt@recht24-7.de. Diese Rückfragen sind in der Pauschale inbegriffen.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine ausführliche Antwort per e-Mail von einem spezialisierten Anwalt.
Recht 24/7 ist seit seit 2003 als Kanzlei erfolgreich tätig.
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