Gericht bremst WhatsApp aus: Datenweitergabe an Facebook in Deutschland nicht erlaubt

Veröffentlicht am: 04.März.2026Kategorien: Tech & E-CommerceLesezeit: 3 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Bild: Markus Mainka/Sutterstock.com

Ein Urteil aus Berlin sorgt für Aufsehen im Datenschutzstreit zwischen Verbraucherschützern und Tech-Konzernen. Das Landgericht Berlin II hat am 23.02.2026 geurteilt, dass WhatsApp bestimmte Daten seiner Nutzer nicht mehr ohne Weiteres an Facebook weitergeben darf – zumindest dann nicht, wenn die Zustimmung der Nutzer auf der umstrittenen Regelung aus dem Jahr 2016 basiert.

Damit erhält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem jahrelangen Rechtsstreit teilweise Recht. Der Messenger-Dienst muss seine damalige Praxis beim Umgang mit Nutzerdaten künftig deutlich einschränken.

Streitpunkt: Änderungen der WhatsApp-Regeln im Jahr 2016

Der Konflikt geht auf eine große Änderung der Nutzungsbedingungen zurück. Im Sommer 2016 informierte WhatsApp seine Nutzer über neue Datenschutzregeln. Die Zustimmung wurde über Hinweise in der App sowie über Informationen auf der Webseite eingeholt.

Die neuen Bedingungen ermöglichten einen Datenaustausch mit Facebook, das den Messenger bereits 2014 übernommen hatte.

Besonders kritisch sahen Verbraucherschützer einen Punkt: Nutzer sollten WhatsApp Zugriff auf alle Telefonnummern im Adressbuch ihres Smartphones erlauben. Dazu gehörten auch Kontakte von Menschen, die selbst gar keinen WhatsApp-Account besitzen.

Zugleich sollten Nutzer bestätigen, dass sie berechtigt seien, diese Telefonnummern weiterzugeben.

Gericht sieht Probleme bei Einwilligung

Die Berliner Richter stellten nun klar, dass diese Form der Zustimmung rechtlich nicht ausreicht. WhatsApp darf personenbezogene Informationen deutscher Nutzer sowie Daten von Nicht-Nutzern nicht an Facebook weitergeben, wenn die Einwilligung nach diesem Modell eingeholt wurde.

Außerdem untersagte das Gericht dem Unternehmen, bestimmte Passagen aus der damaligen Datenschutzrichtlinie weiterhin in Verträgen mit deutschen Verbrauchern zu verwenden oder sich darauf zu berufen.

Damit stellt das Gericht klar: Ein pauschales Zustimmungsfeld reicht nicht aus, wenn weitreichende Datennutzungen dahinterstehen.

Ein wichtiger Punkt der Klage scheitert

Trotz des Urteils blieb ein zentraler Wunsch der Verbraucherschützer unerfüllt.

Der vzbv wollte erreichen, dass WhatsApp Facebook aktiv zur Löschung bereits übermittelter Daten verpflichtet und dies auch nachweist. Diesen Antrag lehnte das Gericht jedoch ab.

Damit bleibt unklar, was mit Daten geschieht, die möglicherweise schon früher übertragen wurden.

Urteil noch nicht endgültig

Der Fall ist juristisch noch nicht abgeschlossen. Die schriftliche Begründung des Gerichts liegt bislang nicht vor. Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Beide Seiten können gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Der Streit zeigt jedoch bereits jetzt, wie schwierig es ist, Datenschutzfragen bei globalen Plattformen zu klären – vor allem wenn Entscheidungen über Nutzerdaten viele Jahre zurückliegen.

Kritischer Kommentar

Der Fall ist ein typisches Beispiel für die Zeitlupe des Rechts gegenüber der Geschwindigkeit der Tech-Branche. Die umstrittenen Regeln stammen aus dem Jahr 2016 – fast ein Jahrzehnt später beschäftigt sich ein Gericht noch immer mit deren Folgen.

Für Nutzer bedeutet das eine merkwürdige Realität: Während Apps längst neue Funktionen und Bedingungen eingeführt haben, wird über alte Datenschutzpraktiken erst Jahre später entschieden.

Das Urteil sendet zwar ein wichtiges Signal an große Plattformen. Gleichzeitig zeigt es aber auch, wie schwer es ist, einmal gesammelte Daten wirklich wieder aus der digitalen Welt zu entfernen. Genau darin liegt das eigentliche Problem moderner Datennutzung.

Quellen: berlin.de/gerichte, heise.de

 

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